Minijob Kündigung ohne Abmahnung?

5 Antworten

Kündigung bedarf zwingend der Schriftform.

Ordentliche Kündigung muss sich AG und AN an die Fristen halten, in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung ist eine Kündigung durch den AG relativ einfach und benötigt auch keine Gründe bei eventuell späteren Schutzklage.

Ich rate dir zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen bzw. ein Anwalt der sich damit auskennt und dich beraten zu lassen. Hier erfährst du auch höchstens nur Halbwissen.

Woher ich das weiß:Recherche

Du bist noch in der Probezeit? Dann kannst du jederzeit ohne Grund gekündigt werden.

Aber dann würde ich auch drauf bestehen ordentlich gekündigt zu werden. Vorteile angestellt zu sein ohne Geld zu bekommen gibt's eigentlich keine

Eine mündliche Kündigung ist absolut unzulässig. Ich würde an deiner Stelle weiterhin normal arbeiten gehen. Wenn du nach Hause geschickt wirst und keinen Lohn erhälst, dann geh vors Arbeitsgericht.

Darox1 
Fragesteller
 15.01.2020, 10:08

Das Problem dabei ist, dass es keine festen Schichten gibt, sondern nur Warentage, an denen wir an- und abtanzen konnten, wann wir wollten (mehr oder weniger :)) d.h. Sie könnten einfach jedesmal sagen wir brauchen mich gerade nicht.
Davon abgesehen herrscht da schon die Auffassung dass ich dort nicht mehr angestellt werde. Hatte mich mal in den Pausenraum gesetzt und schon haben die (im Nachhinein, weil die gerade keine Schicht hatten), Stress gemacht...

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Eine Kündigung verlangt zwingend Schriftform. Schriftform bedeutet ein im Original unterschriebenes Stück Papier. Daher ist das Arbeitsverhältnis bisher nicht gekündigt und besteht im Zweifel der Anspruch auf Lohn. Dieserhalb würde ich dem Arbeitgeber nochmals die Arbeitskraft anbieten.

Sollte eine Kündigung dann tatsächlich kommen, stellt sich die Frage ob die Kündigung innerhalb oder außerhalb der Probezeit erfolgt. Eine Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses bedarf keines Kündigungsgrundes. Oft sind diese ersten 6 Monate identisch mit der Probezeit. Einen Kündigungsgrund benötigt der Arbeitgeber immer, wenn Kündigungsschutz besteht. Kündigungsschutz besteht, wenn das Arbeitsverhältnis Zeit mehr als 6 Monaten andauert und in dem Betrieb rechnerisch mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Eine Abmahnung ist nicht zwingend Voraussetzung einer Kündigung.

Von daher aktuell nur das du du dem Arbeitgeber die Arbeitskraft anzubieten. Im Zweifel natürlich Rechtsberatung des Vertrauens einschalten

Fonsanatri  15.01.2020, 09:53
Eine Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses bedarf keines Kündigungsgrundes

Sehr oberflächlich. Ich für meinen Teil habe immer darauf bestanden den entsprechenden Paragraphen im Arbeitsvertrag nichtig zu machen, damit ich auch wirklich nur 3 Monate Probezeit habe

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Antitroll1234  15.01.2020, 09:56
@Fonsanatri

Ob Du nun 3 Monate Probezeit hast oder gar keine Probezeit vereinbart wurde hat doch rein gar nichts mit den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung zu tun in denen das KSchG §1 nicht greift.

Die vereinbarte Probezeit ist nur für eine verkürzte Kündigungsfrist relevant.

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Familiengerd  15.01.2020, 13:32
@Fonsanatri
Sehr oberflächlich.

Was soll das denn konkret heißen?!?

Wie von Robert Mudter und antitroll1234 bereits richtig angemerkt, spielt die Dauer der Probezeit für die grundlose Möglichkeit zur ordentlichen überhauptn keine Rolle!

Diese Möglichkeit ist in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - gleichgültig, ob ohne oder mit Probezeit oder wie lange sie besteht - immer gegeben (von besonderen Ausnahmen abgesehen) und danach weiterhin in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 (rechnerisch) dauerhaft beschäftigten Vollzeitkräften.

Eine Probezeit ist einzig von Bedeutung für die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung mit verkürzter Frist!

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Robert Mudter  15.01.2020, 15:28
@Fonsanatri

Nur um dies der guten Ordnung halber klarzustellen: die Probezeit hat nicht zwingend etwas mit dem Kündigungsschutz zu tun. Auch wenn eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart wurde bedeutet dies nur, dass während dieser 3 Monate eine verkürzte Kündigungsfrist und danach eine längere Kündigungsfrist greift. Unabhängig davon setzt der Kündigungsschutz, trotz einer Probezeit von 3 Monaten, erst nach 6 Monaten ein

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Fonsanatri  16.01.2020, 07:42
@Robert Mudter

Warum denkt hier eigentlich jeder er hat Ahnung, schafft es aber nicht mal meinen Satz zuende zu lesen?

In meinem Arbeitsvertrag ist angegeben, dass der Arbeitgeber innerhalb der ersten 6 Monate (aber außerhalb der Probezeit) auf sein Recht verzichtet innerhalb von 14 Tagen kündigen zu können

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Robert Mudter  16.01.2020, 08:37
@Fonsanatri

Diese Grundkonstellationen haben wir schon verstanden. Wie angemerkt bedeutet dies, dass eine verkürzte Kündigungsfrist nicht greift. Mit dem Kündigungsschutz an sich hat dies jedoch nichts zu tun

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Darox1 
Fragesteller
 15.01.2020, 10:02

Also ich bin seit gut einem Jahr dort angestellt und auch die Marke von 10 Mitarbeitern haben wir Auch geknackt😃.

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