Abmahnung bzw. Kündigung rechtens?

5 Antworten

Eine Abmahnung kann noch nicht zur Kündigung führen. Eine weitere schon.

Wenn in der ersten Abmahnung stand, dass Du Dich künftig telefonisch krank musst, ist das so.

Und ehrlich, wenn Dir der Urlaub nur genehmigt wurde, wenn Du die Mails checkst, hast Du das zu tun. Dir wurde vertraut. Hast Du das gebrochen und es entstand ein Verlust, ist eine Abmahnung mehr als gerechtfertigt.

GutenTag2003  07.11.2022, 12:00
wenn Du die Mails checkst, hast Du das zu tun. Dir wurde vertraut.

Urlaub ist Urlaub... und zwar für 24 Stunden tägl., ohne Arbeitsverpflichtung.

5
slayyyyyyyy 
Fragesteller
 07.11.2022, 12:12

Wieso sollte eine Abmahnung berechtigt sein deshalb? Ich kann mir nur während den Ferien Urlaub nehmen, meine Chefs waren in der Zeit auch im Urlaub, da diese Kinder haben. Wieso sollte ein Azubi arbeiten während des Urlaubs, während der Inhaber der Firma in seinem Urlaub nichts tut?

0

Die Art und Weise wie du dich beim Chef krank meldest ist nicht gesetzlich geregelt. Hauptsache ist das du es machst, wie ist egal.

Und gekündigt werden kannst du auch nicht nach der ersten Abmahnung. Geht erst nach der dritten und dann müssen die drei Abmahnungen auch wegen demselben Grund ausgesprochen worden sein.

Das es aufgrund deiner Nichtbeantwortung von Mails zu Komplikationen kam, ist das Problem von deinem Chef und nicht deins.

Und zwar aus dem einfachen Grund, weil du krank warst bzw. bist.

Wenn du krankgeschrieben bist, bist du nicht verpflichtet auf irgendwelche Mails oder Anrufe zu reagieren die mit der Arbeit zu tun haben.

Und mit deinem Berichtsheft hat dein Chef garnichts direkt zu tun. Er muss es nur unterschreiben, dazu ist er verpflichtet. Ob es anerkannt wird oder nicht kann nur die Prüfende Kammer entscheiden. Und dann auch nur unter strengen Voraussetzungen.

Woher ich das weiß:Recherche
Familiengerd  07.11.2022, 13:15
Geht erst nach der dritten

Eine solche Vorschrift gibt es nicht.

0
HP258  07.11.2022, 16:13
@Familiengerd

Oh stimmt. Danke für den Hinweis habe es grad nochmal nachgelesen.

0
Nun meint er er könnte es abmahnen und das würde zur Kündigung führen. 

Kann er nicht. Du hast dich per Mail vorab krankgemeldet. Das ist ausreichend, auch wenn Du sicher gehen musst, dass die Mail auch gelesen wird.

Des Weiteren meinten sie auch mein Berichtsheft nicht anzuerkennen, da ich zuvor handschriftlich geschrieben habe, aber nun die letzten Wochen am PC.

Den müssen sie anerkennen. Laut § 13 BBiG ist ein elektronischer Ausbildungsnachweis rechtmäßig.

Und nein, im Urlaub musst Du nicht arbeiten.

Kündigung geht nicht nach der 1. Abmahnung.

Urlaub ist keine Arbeitszeit, also auch keine Pflicht mails zu beantworten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Lokführer, Maschinenschlosser, Betriebsschlosser
Rirarachengold  07.11.2022, 11:57

Wenn der Urlaub nur unter dieser Bedingung gewährt wurde, wäre ich mir da nicht so sicher.

0
GutenTag2003  07.11.2022, 12:03
@Rirarachengold

Nein, für den Urlaub darf es keine Verpflichtung des Arbeitgebers geben.

Urlaub = Urlaub ... und zwar für 24 Stunden täglich.

1

So, wie du es beschreibst: Nein, das ist nicht rechtens. Damit hättest du vor einem Arbeitsgericht gute Chancen, die Kündigung zu widerrufen.

Urlaub ist zur Erholung da und darf nicht einfach mit Arbeit belegt werden, auch nicht mit sich um Mails kümmern.

Und nur, weil du dich per Mail krank gemeldet hast, ist das ebenfalls kein Grund für eine Abmahnung. Die wäre gegeben, wenn du dich gar nicht gemeldet hättest.

Familiengerd  07.11.2022, 13:19
Und nur, weil du dich per Mail krank gemeldet hast, ist das ebenfalls kein Grund für eine Abmahnung.

Doch, das kann ein Grund sein, wenn eine andere Vorgehensweise (z.B. telefonisch) vereinbart und praktisch möglich war.

0
profanity  07.11.2022, 14:55
@Familiengerd

Falsch, es ist gesetzlich nicht geregelt, auf welchem Weg eine Krankmeldung erfolgen muss. Sie muss nur rechtzeitig erfolgen und den richtigen Ansprechpartner errreichen. Dabei kann es auch nur eine Whatsapp-Nachricht sein.

0
Familiengerd  07.11.2022, 15:27
@profanity
Falsch, es ist gesetzlich nicht geregelt, auf welchem Weg [usw.]

Meine Aussage ist selbstverständlich nicht falsch!

Wer hat behauptet, dass es dafür eine gesetzliche Regelung geben würde? Niemand!

Es bleibt den Arbeitsvertragsparteien überlassen, wie sie das regeln! Darum habe ich die Bedingung genannt "wenn eine andere Vorgehensweise (z.B. telefonisch) vereinbart und praktisch möglich war".

Verstößt der Arbeitnehmer schuldhaft gegen das vertraglich geregelte Verfahren, kann eine Abmahnung gerechtfertigt sein (unabhängig von der Frage, ob sie auch angemessen ist).

Wurde keine Regelung getroffen, ist eine Methode zu wählen, die gewährleistet, dass die Krankmeldung den Empfänger erreicht.

0
GutenTag2003  07.11.2022, 17:02
@Familiengerd
 die gewährleistet, dass die Krankmeldung den Empfänger erreicht.

Ja und ...

Sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken, sollten Sie sich krankmelden beim Arbeitgeber. Das heißt konkret, vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann. 

https://www.arbeitsrechte.de/krankmeldung-arbeitgeber/

1