In der Ausbildung wollen die mich Kündigen brauche dringend Hilfe?

3 Antworten

Einmal Pause überziehen reicht nicht für eine Kündigung, allerdings scheint es nicht deine erste Abmahnung zu sein...

Du solltest dich am Montag einsichtig zeigen, dich entschuldigen und höflich darum bitten, zumindest bis zur Prüfung im Betrieb bleiben zu dürfen.

Zusätzlich könntest du vorschlagen, einen Vermittler dazuzuholen, z.B. Berufsschullehrer oder jemanden von der IHK, um gemeinsam eine Perspektive für die letzten paar Moate zu erarbeiten.

Im allerschlimmsten Fall solltest du mit der IHK klären, ob du die Prüfung nicht evtl. auch extern (ohne Betrieb und auf eigene Kosten) ablegen könntest.

Grundsätzlich hast du einen Arbeitszeitbetrug begangen. Je nach Länge könnte dies tatsächlich weitreichende folgen haben.

Das weitaus schwerwiegendere Ereignis ist der Fakt das du deinen Kollegen massiv angegangen bist. Je nachdem wie dein Verhalten sonst ist und über die Zeit war, kann man dich deswegen auch aus der Firma befördern. Die Begründung würde dann sowas sein wie: nicht mehr tragbar aufgrund des aggressiven verhaltens, die Kollegen verweigern aufgrund des Verhaltens die Zusammenarbeit usw usw.

Allerdings, kommt hier jetzt auch die Abmahnung zu tragen, das du bereits abgemahnt wurdest. Eine Abmahnung und eine gleichzeitige Kündigung wegen des selben grundes sind nicht erlaubt. Hier muss sich der Arbeitgeber entscheiden was er will

Das Schlimme ist nicht der hier genannte Arbeitszeitbetrug (kein wichtiger Grund für eine Kündigung), sondern die Beleidigung - das könnte tatsächlich ein wichtiger Grund gem. §22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG sein.
IHK Ansprechpartner kontaktieren und ggf. Berufsschule.

Und ab jetzt zusammenreißen!

Viel Glück!