Ja, natürlich. Eine Kündigung ist auch während der Krankschreibung möglich. Dies auch von beiden Seiten.
Der Irrglaube, dass dem nicht so ist, hält sich erstaunlich lange. Im Zivilgesetzbuch der Schweiz gibt es Regelung, dass eine Kündigung während einer Erkrankung nicht möglich ist. Im früheren Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik gab es meines Wissens auch einen entsprechenden Passus.
Im deutschen Arbeitsrecht ist dies jedoch jederzeit möglich. Anders zu beurteilen ist natürlich eine Kündigung wegen der Erkrankung.