Darf der Arbeitsgeber wegen verpassen des Zuges abmahnen?

9 Antworten

moin,

generell trägt das Wegerisiko der Arbeitnehmer.

Selbst bei höherer Gewalt (Schneesturm) ist es nicht so einfach da heraus zu kommen.

Bei einem einmaligen Vorfall gleich abzumahnen ist allerdings etwas überzogen, finde ich.

LG

War das eine mündliche "Abmahnung" oder eine "Ermahnung"? Hat der AG ausdrücklich von einer Abmahnung gesprochen? War es ein einmaliger Vorfall oder ist Dir das schon vorher passiert?

Das Wegerisiko liegt beim AN. Sollte es allerdings vorher nie zu Verspätungen gekommen sein, halte ich eine Abmahnung, egal ob mündlich oder schriftlich, für kleinlich, es kann ja jeder mal verschlafen und zu spät dran sein. Rechtlich darf der AG aber schon bei einem einmaligen Vorfall abmahnen.

Du hast bist ja nicht an irgendeinem Tag zu spät gekommen sondern an einem Tag, an dem eine wichtige Klausur geschrieben wurde.

Da finde ich das durchaus gerechtfertigt.

Du als Arbeitnehmer/dualer Student usw trägst das Wegrisiko. Das heißt, du hast so pünktlich morgens das Haus zu verlassen, dass du zur geforderten Zeit auf der Matte stehst.
Wenn du aus irgendeinem Grund dein Zug verpasst, dann ist das dein Verschulden.
Vorallem hast du noch eine wichtige Leistungserbringung versäumt. Da ist eine Abmahnung (sogar schriftlich) durchaus rechtens.

Ja er könnte dich auch schriftlich abmahnen was eher zu Konsequenzen füren kann!

Und grade bei solchen tagen fährt man eben ein oder 2 Züge eher deine Prüfung kannst du wegen sowas nicht auch verpassen!

Oder warum fahren so viele so früh das sie auch noch mit einem späteren zug oder Bus zur arbeit pünktlich kommen ?

Ein Student sollte schon wissen wie er pünktlich an wichtigen tagen immer ankommt!

Eigentlich ist das einer der dümsten ausreden!

Lass dich beim Anwalt beraten und schildere ihm den genauen Fall.

----

Grundsätzlich, was die Uniseite angeht, musst du vor der Prüfung anrufen und sagen, dass du bspw. einen Autounfall hattest oder krank bist - dann musst ein Attest vom Arzt/Amtsarzt oder Bescheinigung der Polizei vorlegen.

Kennen deinen genauen Fall nicht etc. - bei Verschlafen sieht es schlecht aus !