Metall scharfkantig

-> Notaufnahme ?!

----

könnte den Verdauungstrakt aufschlitzen (Lebensgefahr) - man isst keine Glasscherben, Rasierklingen oder scharfkantige Metallstücke

----

Münzen geht, die scheidest wieder aus

...zur Antwort

Wahrscheinlich gehen um die Uhrzeit viele in deinem Gebiet online

---

Wenn keine andere Anschlussart hast, bspw. Kabelinternet oder Glasfaserinternet, dann könntest vom Elon ne Schüssel kaufen - Starlink - für den halben Preis aktuell 225€ einmalig und 50€ monatlich.

...zur Antwort

Kommt drauf an, was man machen möchte.

Die/der Ärztin/Arzt wird es entscheiden.

------

CT ist mit Strahlung

MRT ohne

-

dann kann auch noch Kontrastmittel verabreicht werden, um bspw. mögliche Tumore zu erkennen

...zur Antwort

Gib es zu, dass du es warst.

Rede mit deiner Mutter, warum du Suizidgedanken hast.

Geht gemeinsam zum Arzt und lass dir prof. helfen.

---------------------

edit:

An deiner Schule gibt es vllt. einen Sozialarbeiter oder Vertrauenslehrer - sprich mit ihr/ihm darüber.

Du kannst auch alleine zu deinem Hausarzt - nimm deine Versichertenkarte mit.

Das Jugendamt

https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/

kann dir helfen, wenn bspw. woanders wohnen musst um da raus zu kommen. Weiß nicht wie die Situation bei dir zuhause ist.

.

www.telefonseelsorge.de oder www.nummergegenkummer.de sind zwei Seiten, wo du kostenlos und anonym mit jemanden chatten/reden kannst.

Bring dich bitte nicht um. Lass dir helfen von jemanden Professionellen.

Wenn es akut ist und du vor dem Suizid stehst, dann rufe bitte den Notruf 112

...zur Antwort

Geh zu deinem Klassenlehrer und klär das.

Wenn es nichts bringt, dann zum Direktor.

-----

Normalerweiße gibt es eine Regelung und an die muss sich jeder halten. Wenn die Regelung heißt, beim Klassenlehrer entschuldigen, dann musst nicht bei jedem Lehrer dich entschuldigen.

...zur Antwort

Kann man diskutieren, ob man das will.

bspw. ob E-Autos dann generell fahren dürfen und Autokennzeichen mit geraden Endzahlen an geraden Wochen und ungerade Endzahlen an ungeraden Wochen.

Man kann es auch anders regeln - der ÖPNV wird vllt. stärker genutzt werden - vllt. auch nicht. Manche haben, dann vllt. zwei Kennzeichen zum Wechseln etc. bla bla

Wieviel das bringt - keine Ahung.

...zur Antwort

Wenn nach der Therapie ausgeheilt bist, dann kannst auch verbeamtet werden.

Stell die Verbeamtung nicht an erste Stelle. Mach dein Lehramt, auch das Ref zu Ende - auch wenn nicht verbeamtet wirst. Arbeite als Angestellter - danach kannst zum Beispiel in die Schweiz wechseln - da verdienst viel mehr ohne verbeamtet zu sein und so weit weg ist die Schweiz auch nicht.

145.000 CHF/a (12.250€/Monat) als Gymnasiallehrer nach 11 Jahren in Zürich (da gibt man die Verbeamtung sehr gerne auf !!! ) und Maximallohn bei 180.000 CHF/a (15.300€/Monat)

https://www.kibemo.ch/blogs/news/der-grosse-kantonale-lohnvergleich-fur-lehrpersonen-in-der-schweiz

----

Fazit:

Therapie - Studium - Angestellter - Schweiz

...zur Antwort

ja lohnt sich

schau mal bei "fahrnünftig" in YouTube vorbei - Sascha hat da paar Dashcams empfohlen

https://www.youtube.com/watch?v=8DOGdOjKszY

In den anderen Videos siehst du, warum es sich lohnt eine zu haben, bspw. siehe den Post von Rolajamo.

...zur Antwort

Unbedingt vor der Prüfung der Schule Bescheid sagen - telefonisch - also jetzt umgehend - sie sagen, was verlangt wird - bspw. Amtsarzt oder Hausarzt.

Es kann sein, dass ein bestimmtes Formular vom Arzt ausgefüllt werden muss. Auf jedenfall muss die Prüfungsunfähigkeit vermerkt werden eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Normalerweiße verlangen die Schulen/Länder, dass man den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden muss.

Das Attest muss am Schluss noch von der Schule anerkannt werden.

---

Ansonsten gilt die Prüfung als unentschuldigt nicht angetreten und wird mit einer 6 bewertet und der erste Versuch ist weg. Eine solche Prüfung kann man nicht unbegrenzt nochmal machen - meist hat man nur eine Wiederholung.

...zur Antwort

Kopf hoch

wenn die komische Situation nicht gewesen wäre, hättest den Führerschein.

---

Prüfung ist nochmal was Besonderes, weil man da aufgeregt und nervös ist. Du kannst die Prüfung so oft machen, wie du willst, es ist also nicht endgültig vorbei.

Wenn du vertraglich kannst, dann wechsel die Fahrschule oder innerhalb der Fahrschule zu einer/m anderen Fahrlehrer/in.

Geh mit deinen Eltern an einen Verkehrsübungsplatz und fahr dort mit dem Auto deiner Eltern, dass du ein gutes Gefühl bekommst. Können kannst ja alles.

Alles wird gut, bleib dran und mach den Führerschein

VG jentolon

...zur Antwort

nein einfach behalten und alles weiter laufen lassen wie bisher

musst nichts machen

-> war bei uns der Fall - (ein Zähler HT/NT für Heizung und Strom - immer noch drin - mittlerweile aber ein normaler Tarif mit einem kWh Preis)

----

beim Stromanbieter musst dann einfach HT und NT bei der Ablesung angeben - dein Netzbetreiber und Stromanbieter, beide wissen Bescheid, dass du so einen Zähler hast.

Mit der Zeit wird der aber ausgetauscht - Vorschrift - durch einen modernen Zähler, wenn du einen hast, der sich dreht. Dir entstehen keine Kosten, das macht der Netzbetreiber, der auf dich zukommt, wenn es soweit ist.

----

Da du HT und NT hast, hast auch noch die Möglichkeit entsprechende Stromtarife zu nutzen, die den NT günstiger anbieten als den HT. Jedoch sind Unterschiede mittlerweile nicht mehr so groß. Wenn du einen (normalen) Tarif ohne HT/NT wählst, dann wird einfach beides zusammengerechnet bei der Abrechnung, so als hättest nur eine Anzeige.

Wechsel zum normalen Tarif kannst also machen, würd ich aber nur, wenn der günstiger ist für dich - also die kWh und Grundpreis.

----

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Wenn noch Fragen hast kannst die gerne stellen.

Beim Netzanbieter und Stromanbieter kannst auch nachfragen, wenn du möchtest.

...zur Antwort

Hausarzt - Urologe

...zur Antwort