Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung beendet. Ab Zugang der außerordentlichen Kündigung wird auch kein Gehalt mehr gezahlt.
Unabhängig von dieser finanziellen Auswirkungen bedeutet eine außerordentliche Kündigung, dass etwas gravierendes passiert ist. Das Arbeitsverhältnis wird zu einem ungeraden Datum beendet und für den Lebenslauf ist dies natürlich äußerst ungeschickt.
Wenn es konkret um zu spät kommen geht, kann, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde, auch eine ordentliche Kündigung in Betracht kommen. Eine außerordentliche Kündigung dürfte eher der Ausnahmefall sein.
In jedem Falle muss gegen eine Kündigung, ob außerordentlich oder ordentlich, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage eingereicht werden. ird keine Kündigungsschutzklage eingereicht wird die Kündigung sozusagen rechtskräftig.
War das die Frage?