Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nach schriftlicher Prüfung?
Hallo,
mein Betrieb hat mir so eben per Email mit geteilt das die mich fristlos gekündigt haben. Ich habe bereits zwei Abmahnungen erhalten. Die Kündigung wird postalisch als Einschreiben eintreffen und als Datum steht der 20.04.2023, bis heute ist aber nichts eingetroffen. Ich habe am 25.04 und 26.04. 2023 meine schriftlichen Prüfungen geschrieben , bei denen ich ein gutes Gefühl habe das ich diese bestehe. Meine mündliche Prüfung werde ich wohl im Juni haben und bis dahin müsste ich noch weiter hin einmal die Woche zur Schule. Nun zu meiner Frage: Darf ich noch weiter hin zur Schule? Und könnte mein Ausbildungsziel gefährdet sein? Muss ich die mündliche Prüfung selber bezahlen? Und da ich ja jetzt quasi arbeitslos bin muss ich mich ja jetzt arbeitslos melden und/ oder mich für einen Job bewerben?
5 Antworten
du solltest sofort zum nächsten arbeitsgericht und gegen die kündigung klagen, sofern sie denn tatsächlich in briefform bei dir eintrudelt.
eine per email ausgesprochene ist juristisch wertlos.
die fristlose kündigung eines ausbildungsverhältnisses unterliegt strengeren anforderung als wie in einem "nomalen" arbeitsverhältnis.
handelt es sich bei den mit abmahnunggerügten verstößen um keine schwerwiegenden, kann auch eine weitere kein grund für eine fristlose kündigung sein. richtig ist nur, dass man ein ausbildungsverhältnis bei einfachen verstößen nicht normal kündigen kann.
Bewirb dich auf jeden Fall auf einen Job nach der Ausbildung.
die Ausbildung können sie dir nicht einfach kündigen, warte erstmal den Eingang ab und wende dich dann an die ihk
Danke für die Antwort, die Kündigung wird nächste Woche als Einschreiben eintreffen und abgemahnt wurde ich auch schon zwei mal, es liegt also ein wichtiger Grund vor ( ob das jetzt alles so moralisch ist und seine Richtigkeit hat oder man es anfechten könnte darauf will ich eigentlich gar nicht so genau eingehen ) mir ist nur wichtig was jetzt die Nachfolgenden Schritte sind: also bei der IHK melden habe ich aus den Antworten heraus lesen können, aber was noch? Arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung? Die Schule informieren und weiterhin zur Schule gehen? Kann ich die mündliche Prüfung ohne bedenken noch antreten wenn mein Gefühl sagt ich bestehe die Ausbildung? Kommen irgendwelche Kosten auf mich zu? Wie verhält es sich mit BAB bekomme ich das jetzt nicht mehr?
Die Email ist rechtlich wertlos.
So weitermachen wie bisher :)
Die Kündigung ist unwirksam, da sie schriftlich erfolgen muss.
Per Email - nicht gültig.
Mich einfach weiter, fertig.
Und das Datum verdrehen geht auch nicht.
Das Berufsausbildungsverhältnis endet "automatisch" mit Bekanntgabe der bestandenen Prüfung.
Danke für die Antwort, die Kündigung wird nächste Woche als Einschreiben eintreffen und abgemahnt wurde ich auch schon zwei mal, es liegt also ein wichtiger Grund vor ( ob das jetzt alles so moralisch ist und seine Richtigkeit hat oder man es anfechten könnte darauf will ich eigentlich gar nicht so genau eingehen ) mir ist nur wichtig was jetzt die Nachfolgenden Schritte sind: also bei der IHK melden habe ich aus den Antworten heraus lesen können, aber was noch? Arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung? Die Schule informieren und weiterhin zur Schule gehen? Kann ich die mündliche Prüfung ohne bedenken noch antreten wenn mein Gefühl sagt ich bestehe die Ausbildung? Kommen irgendwelche Kosten auf mich zu? Wie verhält es sich mit BAB bekomme ich das jetzt nicht mehr?