Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nach schriftlicher Prüfung?

5 Antworten

du solltest sofort zum nächsten arbeitsgericht und gegen die kündigung klagen, sofern sie denn tatsächlich in briefform bei dir eintrudelt.

eine per email ausgesprochene ist juristisch wertlos.

die fristlose kündigung eines ausbildungsverhältnisses unterliegt strengeren anforderung als wie in einem "nomalen" arbeitsverhältnis.

handelt es sich bei den mit abmahnunggerügten verstößen um keine schwerwiegenden, kann auch eine weitere kein grund für eine fristlose kündigung sein. richtig ist nur, dass man ein ausbildungsverhältnis bei einfachen verstößen nicht normal kündigen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mayo28 
Fragesteller
 30.04.2023, 12:38

Danke für die Antwort, die Kündigung wird nächste Woche als Einschreiben eintreffen und abgemahnt wurde ich auch schon zwei mal, es liegt also ein wichtiger Grund vor ( ob das jetzt alles so moralisch ist und seine Richtigkeit hat oder man es anfechten könnte darauf will ich eigentlich gar nicht so genau eingehen ) mir ist nur wichtig was jetzt die Nachfolgenden Schritte sind: also bei der IHK melden habe ich aus den Antworten heraus lesen können, aber was noch? Arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung? Die Schule informieren und weiterhin zur Schule gehen? Kann ich die mündliche Prüfung ohne bedenken noch antreten wenn mein Gefühl sagt ich bestehe die Ausbildung? Kommen irgendwelche Kosten auf mich zu? Wie verhält es sich mit BAB bekomme ich das jetzt nicht mehr?

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Bewirb dich auf jeden Fall auf einen Job nach der Ausbildung.

die Ausbildung können sie dir nicht einfach kündigen, warte erstmal den Eingang ab und wende dich dann an die ihk

Mayo28 
Fragesteller
 30.04.2023, 12:39

Danke für die Antwort, die Kündigung wird nächste Woche als Einschreiben eintreffen und abgemahnt wurde ich auch schon zwei mal, es liegt also ein wichtiger Grund vor ( ob das jetzt alles so moralisch ist und seine Richtigkeit hat oder man es anfechten könnte darauf will ich eigentlich gar nicht so genau eingehen ) mir ist nur wichtig was jetzt die Nachfolgenden Schritte sind: also bei der IHK melden habe ich aus den Antworten heraus lesen können, aber was noch? Arbeitslos melden wegen der Krankenversicherung? Die Schule informieren und weiterhin zur Schule gehen? Kann ich die mündliche Prüfung ohne bedenken noch antreten wenn mein Gefühl sagt ich bestehe die Ausbildung? Kommen irgendwelche Kosten auf mich zu? Wie verhält es sich mit BAB bekomme ich das jetzt nicht mehr?

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Die Email ist rechtlich wertlos.

So weitermachen wie bisher :)

Die Kündigung ist unwirksam, da sie schriftlich erfolgen muss.

Per Email - nicht gültig.

Mich einfach weiter, fertig.

Und das Datum verdrehen geht auch nicht.