Bin ich als Gesellschafter-Geschäftsührer bzw. geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH selbstständig tätig? Oder wie bezeichnet man meine Stellung?
Als Kapitalgeber und Anteilseigner, sprich Gesellschafter mit mindestens 51% an einer GmbH bin ich doch sozusagen ein Organ, dass sein Geld für sich arbeiten lässt. Ich habe zwar, wenn Gewinn erwirtschaftet wird, Einkünfte, übe aber damit keine Tätigkeit aus.
Als Geschäftsführer nun arbeite ich und bin selbständig tätig.
Was wiegt mehr, die Kapitalgabe oder die selbständige Tätigkeit?
Wie bezeichnet man meine Stellung im Erwerbsleben als Geschäftsführer und gleichzeitiger Gesellschafter, der Gewinne ausgeschüttet bekommt?
2 Antworten
Also selbständig tätig kannst du nicht sein, denn du hast einen GF-Vertrag und der die nunmal in der GmbH Angestellter ob Gesellschafter oder auch Nichtgesellschafter.
Du hast einerseits "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" - also als Angestellter, für die GF-Tätigkeit und wenn die GmbH im Kalenderjahr Gewinne ausschüttet hast du anderseit auch "Einkünfte aus Kapitalvermögen" also als Gesellschafter der GmbH.
Wenn Du Geschäftsführer einer "Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung" bist, stehst Du in einem normalen Angestelltenverhältnis.
Ob Du darüber hinaus noch mehrheitlicher Anteilseigner bist, ist ein anderes Thema.
Bei der Einkommensteuer musst Du eh einmal Dein Gehalt und zum Anderen die Kapitaleinkünfte angeben.