Freiberuflicher Künstler als zweiten Nebenjob?

3 Antworten

Du solltest auch die Künstlersozialkasse informieren. Die müssen prüfen, ob du für diese Tätigkeit bei ihnen pflichtversichert sein musst.

Ein Gewerbe musst du für freiberufliche künstlerische Tätigkeit nicht anmelden. Außer, du erbringst daneben tatsächlich noch eine gewerbliche Leistung (z.B. Handel mit Kunstgegenständen anderer Künstler oder Vermittlungstätigkeiten auf Provisionsbasis).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einfach gesagt kannst du einfach ein Kleingewerbe anmelden. Damit darfst du "unabhängig" von deinem Job bis zu 22.000 im Jahr Umsatz erwirtschaften und bist trotzdem von der Umsatzsteuer befreit. Schau mal nach der "Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG".

PatrickLassan  09.07.2020, 13:00
Einfach gesagt kannst du einfach ein Kleingewerbe anmelden

Für eine künstlerische Tätigkeit muss man kein Gewerbe anmelden, man muss lediglich das Finanzamt informieren.

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MrMiles  09.07.2020, 13:02
@PatrickLassan

Das stimmt, man könnte es auch einfach in der Einkommensteuer angeben.

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Vergiss das mit den 450 €. Das ist eine Regelung, die ausschließlich bei nichtselbständiger Arbeit gilt (sogenannter Minijob), aber nicht bei Freiberuflern.

Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, musst du das dem zuständigen Finanzamt melden.