Freiberuflicher Künstler als zweiten Nebenjob?
Hallo,
ich werde zeitnah anfangen, mit Kunst (zeichnen) Geld dazu zuverdienen. Die Informationslage bezüglich Steuern etc. von hauptberuflichen freiberuflichen Künstlern ist relativ klar - auch, wenn man einen anderen Hauptjob hat und dann noch freiberuflicher Künstler als Nebenjob anmeldet (bis 450 €), ist alles relativ klar. Allerdings habe ich grad schon nur einen Nebenjob auf 450 €-Basis und würde mich quasi als freiberuflicher Künstler als zweiten Nebenjob anmelden. Weiß jemand, wo ich nachlesen kann, wie das da ist? Bei welchem der beiden Nebenjobs mache ich dann Sozialabgaben etc.? Kann ich mir das aussuchen?
Danke und LG!
3 Antworten
Du solltest auch die Künstlersozialkasse informieren. Die müssen prüfen, ob du für diese Tätigkeit bei ihnen pflichtversichert sein musst.
Ein Gewerbe musst du für freiberufliche künstlerische Tätigkeit nicht anmelden. Außer, du erbringst daneben tatsächlich noch eine gewerbliche Leistung (z.B. Handel mit Kunstgegenständen anderer Künstler oder Vermittlungstätigkeiten auf Provisionsbasis).
Einfach gesagt kannst du einfach ein Kleingewerbe anmelden. Damit darfst du "unabhängig" von deinem Job bis zu 22.000 im Jahr Umsatz erwirtschaften und bist trotzdem von der Umsatzsteuer befreit. Schau mal nach der "Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG".
Das stimmt, man könnte es auch einfach in der Einkommensteuer angeben.
Vergiss das mit den 450 €. Das ist eine Regelung, die ausschließlich bei nichtselbständiger Arbeit gilt (sogenannter Minijob), aber nicht bei Freiberuflern.
Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, musst du das dem zuständigen Finanzamt melden.
Für eine künstlerische Tätigkeit muss man kein Gewerbe anmelden, man muss lediglich das Finanzamt informieren.