Entsprechende Vorschriften und Regelungen sind regional und werden von eurer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde mit den jeweiligen Verantwortlichen im Betrieb getroffen. Die Frage kann dir also nur dein Arbeitgeber beantworten.

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So verlieren ihn die Leute nicht zu leichtsinnig, weil es sonst irgendwann wann ganz schön teuer wird.

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Unverantwortlich, denn in dem Moment wo die andere Person verletzt wird und die Frau nichts macht kommt evtl noch unterlassene Hilfeleistung dazu.

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Sofern alles über Bankeinzug läuft buchen sie Differenzen automatisch, negativ wie positiv.

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Sie sind nicht dazu verpflichtet das zurück zu nehmen, aber fragen kannst du natürlich.

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Sofern kein gesundheitlicher Grund dahinter liegt wie zum Beispiel ein Schlaganfall kannst du schwimmen nicht verlernen.

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🪵🔥🥩🥗

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