Bezahlter Urlaub bei Minijob?
Gibt es ein Strafe für Arbeitgeber, wenn sie dem Arbeitnehmer, den ihm gesetzlich zustehenden, bezahlten Urlaub nicht vergüten?
5 Antworten
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitsbedingungen werden im Besonderen im Individual-Arbeitsrecht geklärt. Dazu gehören zum Beispiel Urlaubsregelungen, Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung.
Die zuständige Stelle ist das Arbeitsgericht. Da das Arbeitsrecht ein Individualrecht ist, kann es behördlich nicht geregelt werden. Das heißt, Sie müssen Ihre Ansprüche gerichtlich selbst durchsetzen.
Viele Grüße,
Ihr Team der Minijob-Zentrale
Keine Strafe (es handelt sich nicht um ein strafrechtlich verfolgbares Handeln), aber natuerlich besteht ein zivilrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers. Diesen kann er dann auch einklagen.
Ein zivilrechtlicher Anspruch, der ueber das zustaendige Arbeitsgericht durchgesetzt werden kann. Besser so? 😉
Eine Strafe nicht. Aber du kannst die Bezahlung auch noch nach dem Ausscheiden einfordern. Zur Not musst du eben zum Arbeitsgericht.
Nein, aber du kannst die dir so entstandenen Schäden natürlich zivilrechtlich geltend machen.
Theoretisch ja. Praktisch eher nicht es lohnt sich nicht zu klagen.
Tja, Deutschland. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel, vor allem vor Arbeitsgerichten. Wenn Du VIEEEEL Glück hast, gibts einen "Vergleich"
Da hast du zwar Recht, den gesetzlichen Urlaubsanspruch umgehen können aber auch die kreativsten Gerichte nicht. Da kommt es dann wahrscheinlich zu einer eher nachteiligen Berechnung, aber das ist immer noch mehr als gar nichts. Die meisten kleinen Arbeitgeber knicken beim ersten anwaltlichen Schreiben ein.
Wenig Chancen vorm Arbeitsgericht
Das ist völliger Unsinn!Wenn der Arbeitgeber keinen bezahlten Urlaub gewährt, dann ist eine Klage beim Arbeitsgericht mit Sicherheit erfolgreich.
Das hat dann auch nichts mit "Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel" zu tun.
Aber selbstverständlich gibt es auch da Voraussetzungen, deren Nichtbeachtung eben dazu führt, dass eine Klage dann nicht erfolgreich ist.
Es geht nicht darum zu klagen. Ist bei meinen Kindern schon das zweite Mal passiert. Ich würde mich an die Minijobzentrale wenden. Habe auch gehört, das dies eine gängige Praxis ist. Jugendliche die arbeiten wollen, zu besch.... ist schon assi, da müssen wir uns nicht wundern, wenn sie keine Lust drauf haben.
Wenn die den Mindestlohn bekommen gibt es eine Telefonnummer vom Staat, wo man Firmen Anzeigen kann die den umgehen. Aber das Geld haben die deswegen noch nicht.
Es geht nicht darum zu klagen
Das ist aber der einzige Weg, einen bestehenden Anspruch auch durchzusetzen, wenn der Anspruchsgegener nicht leisten will. Verzichtest du auf eine Klage, gehst du halt leer aus.
Dann ruf ihn mal an und frag was man machen kann. Dann wird er dir sagen dass man praktisch keine chance hat sein Recht durchzusetzen. Es lohnt nicht bei den Summen. Wenn es das zweite mal ist, dann weißt du es selbst. Oder etwa nicht
Nein, beim ersten Mal hat unser Anwalt nur einen kurzen Brief geschrieben und zack — Geld da 👍🏼
Wo genau liegt dann das Problem? Ich habe andere Erfahrungen gemacht, wenn der sich quer stellt gibt es keine Möglichkeit.
Ich wollte wissen ob sowas bestraft wird oder so... Eben weil es ein Gesetz dazu gibt und die Arbeitgeber das offensichtlich öfter machen.
Theoretisch Betrug (glaube ich) wenn es absichtlich war. Das zu beweisen wird aber schwierig.
In dieser Firma gibt es eine Anweisung, das Schülern der Urlaub nicht bezahlt wird. Ich könnte kotz.., das Jugendliche so betrogen werden. Was lehrt das?
Das man immer beschissen wird. Sieh es mal so, wenn die "richtig" arbeiten gehen sie nicht so naiv ran. Passiert nicht nur Schülern
In dieser Firma gibt es eine Anweisung, das Schülern der Urlaub nicht bezahlt wird.
Hast Du dafür Beweise? Wenn es eine solche "Anweisung" schriftlich gibt - aber blöder könnte sich ein Arbeitgeber nicht anstellen.
Arbeitsrechtliche. Fällt zwar unters Zivilrecht aber begründet eben eine eigene Gerichtsbarkeit.