Vermietung – die neusten Beiträge

Chance zum Erhalt des Miethauses erhöhen - Was ist zu beachten?

Mein Partner und ich haben ein wunderschönes Haus entdeckt, welches zur Vermietung ausgeschrieben ist. Da es auch relativ günstig ist, gibt es natürlich einige Interessenten.

Nun möchten mein Partner und ich "sicher gehen", dass wir in die engere Auswahl kommen bzw. dass der Vermieter uns auswählt.
Wir möchten mit der Kinderplanung beginnen, sobald wir eine grössere Wohnung/Haus gefunden haben und dies möchten wir natürlich auch erwähnen. So hat der Vermieter die Sicherheit, dass das für uns etwas langfristiges ist. Ausserdem kennen wir die Umgebung und auch einige Nachbarn. Ausserdem will mein Partner seine Begeisterung für die Gartenarbeit zum Ausdruck bringen, vor allem weil wir jetzt keinen Garten haben.
Die Besichtigung ist morgen und soweit haben wir auch alle Dokumente bereit, dass wir uns danach sofort bewerben können.

Nun zwei Punkte, die mich ein wenig verunsichern: Das Haus hat eine Garage mit Einfahrt. Wir haben aber kein Auto und somit würde diese Garage nicht so genutzt werden. Ist das Schlimm bzw. gibt das Minuspunkte?
Ausserdem hat mein Partner einen fast zwei seitigen Betreibungsregisterauszug. Es sind alles alte Einträge, die gerade noch so in diesem Jahr drin stehen und erst nächstes Jahr gelöscht werden können. Meiner ist leer. Wie macht sich das beim Vermieter?

Was kann man noch beachten bei der Besichtigung und Bewerbung?
Wie "professionell" muss man sich kleiden?

Danke im Voraus :)

Haus, Wohnung, Miete, Bewerbung, Vermietung, Wohnungssuche, Besichtigung

Gegenstände im Treppenhaus abstellen (komplizierteres konzept als die norm)?

Hi also meine Frage wäre es wie es ausschaut zweckshalber sachen + teppiche nach der eingangstür drinnen im flur inklusive treppe und den darauf folgenden gang zur nächsten treppe abzustellen bzw auszulegen.

Es ist eine Mehrstöckige halbhälfe eines hauses, das erdgeschoss sowie dass erste stockwerk werden von einem paar bewohnt.( alle räume können vom flur bis hin zu den nächsten 2 treppen und dem gang dazwischen abgeschlossen werden).

Der ehemalige besitzer hat mit dem paar vereinbart dass eben diese Treppen inklusiver der gänge gemeinsam genutzt werden darf da der ehemalige besitzer das 2te stockwerk ab und an selber benutzt hat und dass man in das 2te stockwerk auch nur durch den beschriebenen beiden gängen und beiden treppen kommen kann.

Jetzt ist meine frage ob das gemeinsam lebende paar die das erdgeschoss und erste Stockwerk bewohnen, einfach so im flur (eingangsbereich) und nach der ersten treppe den weiteren flur (bis zur 2ten treppe) mit teppichen auslegen darf. Außerdem weigern die sich ihre Teppiche im gemeinsamen genutzen Treppenhaus (wenn man dass überhaupt so nennen kann..^^)wegzuräumen da man gerade das 2te stockwerk renovieren will. Dazu verlangen die noch dass man die teppiche von dem dreck befreien soll.

Also ich glaube die dürfen da nicht einfach ihre Teppiche auslegen (schuhe, etc. Ist ja inordnung) und erwarten dass man die noch putzt...

Meines Wissenstandes wurde auch im mietvertrag vereinbart dass beide parten sprich mieter + vermieter diese treppen inklusiver der beiden gänge nutzen dürfen.

Was meint ihr? Wie sieht für diesen speziellen fall die sachlage aus?

Danke für eure Antworten

Greetz :)

Wohnung, Vermietung, nutzen, Teppich, Gegenstände, Treppenhaus, abstellen, gemeinsam

Mieterin bekommt immer Geld bei Nebenostenabrechnung?

Hallo liebe Community, Ich habe eine Wohnung als Vermieter übernommen und nun die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre geprüft. Bei Vorauszahlungen von ca. 1600€ pro Jahr bekommt Sie jedes Jahr um die 200-400 € zurück, obwohl der Hausverwalter die Heiz- und Wasserkosten etc. ziemlich genau im voraus kalkuliert hat und die Werte im Nachhinein auch übereinstimmen. Heißt letztendlich, dass immer die nicht umlagefähigen Kosten zurückgezahlt werden. Es ist eine Wohnung von knapp 80qm und die Mieterin zahlt Nebenkosten in Höhe von 135 und bekommt dann eben noch so viel zurück, kann da nicht nur irgendwas schief laufen?

also was mir schon aufgefallen ist, dass der vorherige Vermieter keine Grundsteuerklausel im Vertrag hatte, weshalb da nochmal ca. 140€ kosten pro Jahr auf den Mieter zukommen werden, aber auch dann wäre es immer noch eine deutliche Nachzahlung seitens des Mieters an die Mieterin. Kann mir das mal jemand relativ einfach erklären?

Was ich auch noch nicht ganz durchblicke: Angenommen die Mieterin verbraucht mehr Strom, dann muss ich ja im Umkehrschluss weniger zurückzahlen. Heißt je mehr Strom sie zahlt, desto profitabler wird es für mich, aber das macht ja irgendwie nicht wirklich Sinn, hab mich da lange mit beschäftigt nur bin jetzt sehr durcheinander.

Wohnung, Recht, Vermietung, Immobilienverwaltung, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung

Feststellen, ob Handwerker da waren?

Mein Vermieter hat mir die Handwerker geschickt, um die Wohnung auf Glasfaseranschluss umzustellen. Da ich den gesamten Tag nicht anwesend war, habe ich den Wohnungsschlüssel bereits einen Tag vorher bei der Vermietung abgegeben (das wurde mir auch extra so angeboten). Ausgemacht war, dass die Handwerker nach erledigter Arbeit den Schlüssel in meinen Briefkasten werfen.

Allerdings habe ich ihn dort nicht gefunden. Die Wohnung sieht genauso aus, wie ich sie verlassen habe. Es wurde auch nirgendwo ein Zettel angebracht (auch keine Mail oder ein Anruf von der Vermietung). Mich beschleicht jetzt irgendwie das Gefühl, dass sie meine Wohnung ausgelassen haben. Als ich heute früh das Haus verlassen habe, sind sie gerade angekommen (zumindest waren sie also im Haus).

Hat jemand hier Erfahrungen mit Glasfaserausbau? Also wie sowas abläuft und ob davon irgendwas zu sehen ist? Mir wurde gesagt, ich solle um meinen Stromkasten einen Platz von 50cm nach allen Seiten frei räumen.

Eh jemand fragt: Angekündigt waren die Arbeiten nur für diesen Tag.

Muss ich jetzt damit rechnen, dass sie morgen einfach unangekündigt wiederkommen? Das ginge zwar, wäre aber nicht gerade passend (es würde morgen wieder meine gesamte Tagesplanung auf den Kopf stellen). Das Unternehmen und die Vermietung haben nun schon Feierabend. Nachfragen kann ich also auch nicht.

Wohnung, Recht, Vermietung, Glasfaser, Handwerker, Termin

Wie beweise ich Verdienst (Neben)gewerbe ohne Einkommensbescheid?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und mir fällt es schwer den Vermietern mein Einkommen zu erläutern. Ich habe einen unbefristeten Festvertrag auf Vollzeit und besitze nebenbei noch ein Gewerbe welches ich nebenberuflich betätige.

Nun sieht es folgender Maßen aus: Ich mache bei meinem Hauptjob oft viele Minusstunden um mich mehr mit meinem Gewerbe beschäftigen zu können (plane mich komplett selbstständig zu machen), diese werden in den Gehaltsnachweisen auch vermerkt und nebenbei steht wie viel mir von meinem Lohn dann sozusagen abgezogen wurde. Ich habe mit meinem Geschäftspartner zwei Jahre lang jeden Cent in das Gewerbe gesteckt und habe somit kaum was in die eigene Tasche gesteckt und wenn, dann haben wir das in Bar ausbezahlt. Nun haben wir seit ein paar Monaten endlich angefangen gutes Geld damit zu machen und ich möchte das gerne als mein Einkommen angeben, da ich in einer Großstadt auf der Wohnungssuche bin und für die leider sehr teueren Wohnungen auch dementsprechend mehr Einkommen verlangt wird.

Nun endlich zu meiner Frage: Wie schaffe ich es das Nebeneinkommen zu belegen? Einen Steuerbescheid für das aktuelle Jahr erhalte ich erst nächstes Jahr, das bisschen was damals ausbezahlt wurde habe ich bar erhalten und wir haben erst kürzlich angefangen den Gewinn vom Firmenkonto nun auf unser Privatkonto zu überweisen, habe also leider nur für einen Monat einen Bankauszug mit dem überwiesenen "Gehalt". Das Gewerbe läuft im Moment über Ebay Gewerbekonto und ich weiß nicht ob das Sinn macht dem Vermieter unsere Umsätze zu zeigen. Kann mir jemand einen Tipp geben? Vielen Dank!

Selbständigkeit, Recht, Vermietung, Gehaltsabrechnung, Gewerbe, Steuerbescheid, Wirtschaft und Finanzen

Illegale Untervermietung,Abzocke?

Guten Abend,

ich bin momentan in einer stressigen und komplizierten Situation.

Ganz kurz damit ihr Bescheid weißt, um was es sich handelt

Ich hab ab November einen Untermietvertrag ausgemacht für eine 2er WG. Ich zahle für ein Zimmer (Küche, Bad) 657 Euro. Vorher musste ich eine Kaution in Höhe von 1200 Euro zahlen.

Nun hab ich mitbekommen, dass die Person wo mit mir einen Untermietvertrag gemacht hat nicht mal die Hauptmieterin ist. Und noch das es keine Genehmigung gab für die Untermietung. Ich hab die Wohnungsfirma Vonovia angerufen, daher hab ich die Information. Der Hauptmieter ist ein Herr, wo ich ihn nicht mal kenne. Die Untervermieterin ist noch die Tochter. Also heißt das auch das ich für die Tochter Zahle. Achse und die Tochter und ich leben momentan in der Wohnung.

Die Wohnungsfirma ist selber schockiert und meinte, dass der Vertrag auch ungültig ist. Man bräuchte erst die Genehmigung und die Firma Vonovia muss mit mir einen Vertrag ausmachen.

Jetzt kommt die Frage: Was soll ich jetzt tun? Zur Anwalt gehen und das alles verlangen, was ich in den 2 Monaten gezahlt habe?

Wie bekomme ich meine Kaution zurück?

Ich möchte nichts Falsches machen. Kenn mich leider nicht mit der Immobiliensache aus. Nicht das ich am Ende die schuldige rauskomme und alles verliere.

EDIT: Die Personen wissen noch nicht mal, dass ich dabei recherchiert habe, die denken noch das ich die Miete ganz normal zahle.

Vielen Dank im Voraus!

Vermietung, Immobilien, Kautionsrückzahlung, WG-Zimmer

Wie mit Rechnung vom Vermieter für E-Auto Anschluss / Steckdose in Garage umgehen?

Hallo,

ich benötige euren Rat. Ich bin im Juli in eine neue Wohnung eingezogen. Vorab habe ich schonmal gefragt, ob in meiner Garage ein Stromanschluss vorhanden wäre, sodass ich mein E-Auto aufladen kann (per Ladeziegel) - dem war nicht so.

Mein Vermieter bot mir jedoch an, eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen, denn daran wollte er es nicht scheitern lassen. Über die Kosten waren wir uns damals noch nicht einig. Er meinte zwar kurz man könnte sich das ja ggf. teilen, aber mehr war da auch nicht.

Nach Unterzeichnung des Mietvertrags inkl. Garagenmiete von 50,00 € monatlich hat er mir ein Angebot von einem Elektriker zukommen lassen. In dem Angebot war jedoch eine Wallbox inbegriffen, welche ich jedoch nicht benötige und welche mir auch ehrlich gesagt zu teuer war (Hybrid brauchts des ned).

Bzgl. meinem Feedback ist es dann doch bei einer normalen Steckdose geblieben. Kurz vor der Installation ist mir dann noch eingefallen, dass ich gerne einen Zwischenzähler hätte, da ich schon gerne wüsste, wie viel mein Auto zieht und das so auch fairer mit meiner Freundin verrechnen kann.

Seine Antwort war darauf hin, dass der Zähler dann aber auf meine Kosten gehen würde - dem habe ich so zugestimmt (schriftlich).

Jetzt kam er heute mit einer Rechnung zu mir und einem recht hohen Betrag, welchen er gerne von mir hätte.

Inbegriffen sind:

  • Leitung 12 Meter
  • FI Schalter
  • Wechselstromzähler
  • Steckdose abschließbar
  • Gummidose
  • Kleinmaterial
  • Meisterstunden vom Elektriker
  • Seine Stunden (er hat die Leitung selbst verlegt und für den Elektriker alles vorbereitet)

Wichtig ist zu wissen, dass er ursprünglich beim Bau 2018 schon eine Erdleitung für genau solche Sachen verlegt hat - somit schon mit so einem Szenario gerechnet hat.

Da er nun 80 % der Kosten auf mich umlegen möchte, stellt sich mir die Frage, wie fair das ganze ist.

Meiner Meinung nach sollte der Vermieter die Infrastruktur schon zur Verfügung stellen. Den Anschlusspunk (Wallbox etc.) sehe ich nicht in der Pflicht der Vermieters sowie auch den Zwischenzähler. Der Rest ist in meinen Augen einfach Infrastruktur und zeitgemäß. Die Wohnungen sind alle top modern und entsprechend teuer, daher kommt auch mein Anspruch an solch eine Lösung.

Ich würde ihm jetzt anbieten, die Steckdose + Zwischenzähler zu bezahlen, würde jedoch darauf bestehen, dass dann auch bei einem späteren Auszug wieder mitzunehmen.

Beim Rest sehe ich jedoch den Vermieter in der Pflicht, denn für mich gehört eine Steckdose grundsätzlich zu einer Garage dazu. Und angenommen meine Nachmieter haben dann auch ein E-Auto und nutzen die Leitung dann - hier sehe ich einen großen Interessenkonflikt...

Bitte helft mir bei dieser Entscheidung. Ich möchte es mir ungern mit meinem Vermieter so schnell nach dem Einzug verscherzen, möchte das aber auch nicht einfach so hin nehmen. Das ganze Thema ist aktuell leider auch der Zeit voraus - entsprechend gibt es hier kaum Regelungen, was es nicht leichter macht (für beide Seiten).

Ja, ich finde es fair vom Vermieter 67%
Nein, ich finde es nicht fair vom Vermieter (bitte begründen) 33%
Strom, Vermietung, Vermieter, Garage, Elektroauto

Vermieter macht Gartenarbeit, kommt aber 6 Tage die Woche?

Hallo,

bei uns im Mietvertrag steht, dass der Vermieter Zugang zu seinem Geräteraum haben muss und die Gartenpflege übernimmt. Soweit so gut.

Er hat keine Blumen im Garten, und kommt Rasen mähen und die Hecke schneiden. 6 Tage die Woche. Mitunter hält er sich vier Stunden im Garten auf und organisiert seine Gerätschaften. Am Montag war er sechs Stunden hier, ich weiß nicht was er gemacht hat - kein Rasenmäher war an, keine Heckenschere, nur fegen und den Wasserschlauch habe ich gehört.

Er hat uns beim Einzug gesagt, dass er Angst vor Hunden hat und wir, wenn er da ist, diese nicht raus lassen. Ist ja auch okay.

Aber kann er theoretisch wirklich sechs bis sieben Stunden hier auftauchen, Montag bis Samstag, und uns damit ins Haus zwingen? Ich möchte mich nicht im Bikini in die Sonne legen, wenn er da am rum werkeln ist. Mit den Hunden kann ich auch nicht raus, was gerade jetzt ein Problem ist, eine schnelle Stubenreinheit kann ich mit unserem Welpen nun vergessen, wenn sie an nur einem Tag zeitig alle zwei Stunden rauskommt.

Heute hat er solch einen Schiffscontainer in den Garten gestellt, ich weiß nicht für was. Theoretisch müssen doch solche größeren Sachen angemeldet werden?

ihn darauf ansprechen hat bisher leider nicht viel gebracht, er verweist auf den Mietvertrag. Mit mir ist er generell grob, bei meinem Mann traut er sich das nicht, aber der spricht nur Englisch und dann hängt es an der Verständigung.

wir sind nur noch vier Monate hier, heftig reinschlagen will ich nicht, aber etwas in der Hand, wenn ich ihn anspreche eben.

vielen Dank schon mal im Voraus!

Mieter, Vermietung

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