Wohnraum und Nutzung?

1 Antwort

Er meinte, dass er die Gegenstände nicht bewerten könnte, da ihm keine Fotos zum Zustand vorliegen. Man darf also stehlen und muss nicht ersetzen, wenn der andere nicht dokumentiert hat?

Leg die Kaufbelege vor.

Ich habe von uralten Sachen noch die Kaufbelege, damit ich eben immer beweisen kann, dass es meine Sachen sind. So etwas kann auch wichtig werden, wenn man sich beziehungstechnisch trennt.

Trotzdem sind Dinge irgendwann eben auch "abgeschrieben", also wertlos und das ist das, was der Richter wohl meint. Theoretisch könnte man ja auch uralte Dinge vom Sperrmüll bereitstellen.

Schau, dass du die Sache mit der angeblich hinterlegten Kaution geregelt kriegst, mehr ist leider wohl nicht drin.