Kann der Vermieter meinen Keller leerräumen?

1 Antwort

Also so wie du es schreibst ist in dem Brief nur von den Gemeinschaftskellerräumen die Rede. Nicht von Privaten Kellerräumen .Außerdem darf der Vermieter nicht einfach deinen privaten Kellerraum leerräumen. Darin darfst du lagern was du willst, solange es sich nicht um Gefahrenstoffe handelt.