Neuer Nachbar?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

...wenn Du nicht tauschen möchtest, lass es einfach sein! Das ist okay und mit Sicherheit nicht der Grund für einen "gestörten Hausfrieden". Diese Störung wäre nämlich von Seiten Deines Nachbarn und dessen Sohn verursacht, wenn sie nicht in der Lage sind, Deine Entscheidung zu respektieren. Selbstverständlich ist das Deine Entscheidung...ich würde das jedenfalls nicht machen...es sei denn, ich würde den Platz wirklich nicht benötigen, die Sache wäre offiziell mit dem Vermieter abgestimmt und schriftlich festgehalten und ich hätte einen finanziellen Vorteil davon. Sofern diese Bedingungen nicht gegeben sind, hieße es bei mir "Nein!"


Alfi132 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 19:36

Danke für Deinen guten und offenen Rat, bisher mit der beste Rat, welchen ich hier bekommen habe. Hilft mir sehr viel weiter. Danke schön und alles Gute für Dich

Alfi132 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 16:37

Das ist klar und deutlich , danke

In der Regel ist ja jeder Wohnung ein Kellerraum zugeordnet.
Oftmals auch im Vertrag mit genauer Bezeichnung.

Wenn du ausziehst, mußt du den ursprünglich zugeordneten Kellerraum übergeben.
Aber dann krieg erst mal das Zeug wieder raus, das wegen deiner Gutmütigkeit und Nachgiebigkeit da reingestopft wurde!

Ich würde bei so einem Tausch den Vermieter mit einbeziehen.


Alfi132 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 17:23

Genau das Wort Gutmütigkeit ist der Punkt. Danken würde mir das keiner. Im Gegensteil ich ziehe dadurch nur den Kürzeren indem man immer wieder was von mir verlangt. Mit meinem Nein habe ich direkt eine Grenze gesetzt.

Falls ihr denselben Vermieter habt und du deinen Keller eh nicht nutzt (verstehe ich zwar nicht) dann kannst du doch tauschen. Nur getauscht ist dann getauscht. Der Vermieter müsste in seinen Unterlagen dann vermerken, dass Keller xx neu zu Wohnung xy gehört und umgekehrt. Ich nehme an, dass es keinen Stromanschluss im Keller hat.
„Am Ende meinte der untere Mieter, dass sein Sohn (der zukünftige obere Mieter) seinen Keller haben kann?“ Also den Keller des unteren Mieters, nicht deinen? Dann ist doch alles gut. Du musst dir nun einfach im Klaren sein, dass du in Zukunft nicht auch mit Wünschen kommen solltest.
Den Keller abgegeben hätte ich nicht, getauscht schon. Aber nur wenn ich ihn wirklich nicht benötigt hätte, er somit leer stand und er einfach kleiner, aber natürlich nicht wesentlich kleiner gewesen wäre.

Das geht allerdings nur, wenn die drei Wohnungen demselben Eigentümer gehören.

Entweder du tauscht korrekt, dh dass der Vermieter informiert und einverstanden ist oder du lässt es. Mit diesem mündlichen Gemauschel gibt es spätestens beim Auszug Probleme.


Alfi132 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 16:55

Ich nutze meinen Keller und mein Keller ist voll. Das was in meinem Keller steht würde in den kleineren Keller gar nicht rein passen und waraum soll ich meinen Keller abgeben nach 24 Jahren Mietzeit?? Nur weil der neue Mieter so viel Kram hat??

baerenhausen  16.10.2024, 16:59
@Alfi132

Wieso steht dann, dass der Keller leer steht?

Wenn es so ist, dass du deinen Keller selbst benötigst und deine Sachen im kleineren Keller keinen Platz haben, ist doch logisch, dass du nicht tauscht.

Alfi132 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 17:02
@baerenhausen

Der Vater, also der Mieter untermir meinte zu mir, mein Keller wäre doch leer. Da steht doch nur ein Fahhrad drin, so habe er es in Erinnerung. Nee, ich habe Schränke großes Regal und etliche Kartons und Gegenstände. Der Vater hat ein etwas lockeres Mundwerk und hat dann letztendlich gesagt er würde dem Sohn seinen Keller geben bzw tauschen.

baerenhausen  16.10.2024, 17:09
@Alfi132

Ach so. Etwas umständlich formuliert, aber nun ist alles ok.
Nein, unter diesen Vorausetzungen tauscht du natürlich nicht. Eben mit der Begründung, dass du deinen Keller selbst benötigst. Dann sollte Ruhe sein. Du hättest ja für dieselbe Miete den kleineren Raum erhalten und deine ganzen Sachen zügeln müssen. Das hätte ich auch nicht gemacht.
Zudem hätte das Tauschen wie bereits oben erklärt, bei einem allfälligen Auszug Probleme gegeben.

Alfi132 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 17:17
@baerenhausen

Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass manche Leute mir sagen wollen, was ich mit meinen Keller zu machen habe. Auch wenn er leer wäre, warum tauschen. Könnte ja jederzeit was reinkommen z.B. Autoräder oder Möbel, die ich dort abstellen möchte.

Die Frage ist, was springt für dich bei raus, beim Kellertausch. Inwiefern sind die qm des Kellers im Mietvertrag relevant.

Und wenn dann würde ich das an deiner Stelle nur offiziell machen mit einem Nachtrag im Mietvertrag, denn wie hier schon andere sagten ein inoffizieller Tausch kann dir später auf die Füße fallen.

Du widersprichst Dir selber. Erst schreibst Du "Ich habe mit nein geantwortet" und später "dann kriegt eben meinen Keller". Ich würd mich an Deiner Stelle schon drauf einlassen, eben wegen des Miteinanders im Haus, aber klipp und klar machen dass Du Dir mit einer gewissen Kündigungsfrist vorbehältst, das rückgängig zu machen. Auf eine Mietvertragsänderung würd ich mich aber nicht einlassen, das sollte alles mündlich und per Gentlemen's Agreement laufen, und den Vermieter geht es nichts an.