Vermieter in den garten lassen?

3 Antworten

Du hast die Wohnung besichtigt und Du hast gesehen, dass die Terrasse noch gemacht werden muss und der Vermieter hat Dir die Fassadenrenovierung angekündigt. Er hat Dir auch einen Mietpreis genannt und den hast Du akzeptiert.

Der Mietpreis gilt also genau für diese Situation und ist daher nicht zu mindern. Und natürlich musst Du den Vermieter und/oder die Handwerker in "Deinen" Garten lassen, um die Arbeiten zu erledigen.

Würdest Du bei mir mit Mietminderung und Behinderung der Arbeiten ankommen, würde ich bestimmt mit Dir eine Regelung finden und sei es, dass Du auch ein finanzielles Zugeständnis bei der Miete bekommst. Aber wenn die Arbeiten erledigt sind, Fassade und Terrasse also neu gemacht und wenn dann 1 Jahr Mietdauer vorbei ist, würdest Du eine Erhöhungsankündigung bekommen, die den äußersten Rahmen der möglich ist, voll ausschöpft. Möchtest dann immer noch dort wohnen, ist das ok für die neue Miete und wenn Dir dann die Miete zu hoch ist, musst Du eben was anderes suchen.

Es wurde Dir im Keller ein Trockenraum angeboten. Den musst Du nicht nutzen. Niemand kann Dich zwingen. Nutzt Du ihn aber, dann eben unter den Umständen, dass der Raum nicht abgesperrt wird. Auch das ist zu akzeptieren.

Noch ist nicht der Tag des Mietbeginns. Zum Mietbeginn wird ein Wohnungsübergabeprotokoll in zweifacher Ausfertigung erstellt, dass dann vermutlich alle Mängel auflistet, deren Beseitigung unter eine angemessene Frist von dir gestellt wird und du wirst dann die Gesamtmiete nur unter Vorbehalt bezahlen. Werden die Fristen nicht eingehalten, minderst du die Gesamtmiete entsprechend, bis die Mängel beseitigt sind.

Wenn der Vermieter das Haus mit neuem Anstrich versehen möchte, bist du verpflichtet ihn in deinen Garten und Terrasse zu lassen.

Keinen Mietvertrag unterschreiben..