Mieter beschädigt Gemeinschaftseigentum, ist selber zahlungsunfähig .. haftet der Vermieter?

2 Antworten

Ja, der Vermieter haftet für Schäden seines Mieters gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
juergen63225 
Fragesteller
 26.04.2024, 17:18

Gibts dazu Quellen ?

Ich rede von willkürlichen Beschädigungen oder Manipulationen die nichts direkt mit der Wohnung zu tuen haben. Bis hin zu Einbruch in Kellerräume, Herbeiführen von Kurzschlüssen, oder bemalen der Fassade. Oder Streichen von Fenstern der Aussenfassade, was völlig jenseits der Nutzung der überlassenen Wohnung steht.

Nicht über den von der Wohnung ausgehenden Wasserschaden der ja auch von der Gebäudeversicherung bezahlt wird.

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GGImmo  27.04.2024, 07:30
@juergen63225

Diese Haftung ergibt sich aus § 14 Nr. 1 WEG in Verbindung mit den §§ 276, 278 BGB

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juergen63225 
Fragesteller
 27.04.2024, 07:52
@GGImmo

Sehe ich aber keineswegs so: Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet. Aber wenn sein Mieter Dinge macht, die ihm der Vermieter keineswegs erlaubt hat, die rechtlich als Straftaten (Sachbeschädigung) gewertet werden können, dann erkenne ich weder ein Verschulden Vermieters, weder direkt noch indirekt.

Es gibt Mietvertrag und Hausordnung, er kann den Mieter auffordern, etwas zu unterlassen, Abmahnen, aber nicht daran hindern, dass kann und darf nur die Polizei, die auch schon gerufen wurde, aber was sollen die machen wenn ein Farbeimer vor der Tür ausgekippt wurde oder die Elektroinstallion im Keller manipuliert wurde. Die Kosten der Reinigung trägt die Gemeinschaft, aber man kann das kaum dem Wohnungseigentümer berechnen .. oder ?

Wie dem auch sei, RA ist eingeschaltet und ich werde wohl mitbekommen, wie der das einschätzt. (Ich bin nicht der Vermieter)

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GGImmo  27.04.2024, 11:57
@juergen63225

Ja, der Verursacher eines Schadens ist immer haftbar. Aber im WEG gibt es eben die verschuldensunabhängige Haftung des Wohnungseigentümers.

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Verursacherprinzip, wenn da nix zu holen ist, wird das wohl der Eigentümer zahlen müssen. ob der das allerdings umlegen kann, muss geprüft werden

juergen63225 
Fragesteller
 26.04.2024, 17:20

Schäden die der Mieter verursacht hat muss er zahlen. Wenn er nicht zahlen kann, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Aber darum geht es nicht: es geht um Beschädigungen anderer Art am Gebäude, am Gemeinschaftseigentum. Ob am Haus in dem er wohnt oder am Nachbargebäude oder am Auto eines Mitbewohners. Damit hat der Vermieter ja nichts zu tuen.

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peterobm  26.04.2024, 17:34
@juergen63225
am Auto eines Mitbewohners.

Verursacherprinzip kennste doch, auch am Nachbarhaus

Ob am Haus in dem er wohnt 

wird wohl die Allgemeinheit tragen

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juergen63225 
Fragesteller
 26.04.2024, 18:02
@peterobm

Wenn mit Allgemeinheit der jeweils Geschädigte gemeint ist. Ob Eigentümergemeinschaft oder Autobesitzer, der muss sich an den Täter / Verursacher wenden, und wenn da nichts zu holen ist, und auch keine Versicherung einspringt bleibt er auf den Kosten sitzen.

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