Astschnitt wegen Sturmschaden muss Mieter bezahlen?

3 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Ein großer Baum ist mit dem Grundstück fest verbunden und damit gehört er dem Eigentümer des Grundstücks.

Vollkommen korrekt hat der den Auftrag vergeben und muss auch die Rechnung begleichen. Ein Schaden wurde behoben, das ist KEINE Pflegemaßnahme.

Pflegearbeiten hingegen könnte er jährlich mit den Mietnebenkosten abrechnen, sofern beide Mietparteien den Baum / den Garten nutzen können.


bwhoch2  24.05.2024, 13:24

Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.

Regelmäßige Pflege, wozu auch der Rückschnitt von Bäumen gehört, ist umlagefähig. Sturmschadenbeseitigung, die eher vergleichbar ist mit dem Fällen eines gefährlichen Baums kann nicht den Mietern angelastet werden.

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Sturmschäden bezahlt die Versicherung

Auf keinem Fall müssen das die Mieter bezahlen!

Es handelt sich quasi um sowas vergleichbares wie die Reparatur eines Schadens. Das muss der Vermieter selbst bezahlen.