Astschnitt wegen Sturmschaden muss Mieter bezahlen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinen Schwiegereltern im Garten musste ein Ast von einem Baum wegen eines Sturmschadens entfernt werden.
Der Vermieter hatte sich erst einen Kostenvoranschlag von einer Baumfirma eingeholt, dieser belief sich über 500 Euro. Als diese dann vor Ort eintraf, sagte der Vermieter, dass er ihnen nur 50 Euro zahlen würde, darauf hin haben sie den Garten ziemlich sauer verlassen mit der Aussage, dass dieser sich nie wieder bei ihnen melde solle.
Nun hat er den Baumschnitt von einem befreundeten IT-Fachmann entfernen lassen. Dieser hat jetzt eine Rechnung ausgestellt über 500 Euro und diese an die beiden Mietparteien weiterleiten lassen. Meine Schwiegereltern und die Nachbarsfamilie sollen jetzt diese Rechnung geteilt begleichen, also jeder 250 Euro zahlen.
Ein Baumschnitt ist nie regelmäßig erfolgt, soweit mir bekannt schon in den letzten 10 Jahren nicht mehr.
Jetzt ist meine Frage, ob dies so rechtens ist.
Vielen Danke
Meggie
3 Antworten
Ein großer Baum ist mit dem Grundstück fest verbunden und damit gehört er dem Eigentümer des Grundstücks.
Vollkommen korrekt hat der den Auftrag vergeben und muss auch die Rechnung begleichen. Ein Schaden wurde behoben, das ist KEINE Pflegemaßnahme.
Pflegearbeiten hingegen könnte er jährlich mit den Mietnebenkosten abrechnen, sofern beide Mietparteien den Baum / den Garten nutzen können.
Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.
Regelmäßige Pflege, wozu auch der Rückschnitt von Bäumen gehört, ist umlagefähig. Sturmschadenbeseitigung, die eher vergleichbar ist mit dem Fällen eines gefährlichen Baums kann nicht den Mietern angelastet werden.
Sturmschäden bezahlt die Versicherung
Auf keinem Fall müssen das die Mieter bezahlen!
Es handelt sich quasi um sowas vergleichbares wie die Reparatur eines Schadens. Das muss der Vermieter selbst bezahlen.