Wer ist verantwortlich für die Entsorgung von Baumschnitt im Garten?

7 Antworten

Dein Vermieter:

Verkehrssicherung ist keine Gartenpflege

So müssen Bäumen etwa regelmäßig darauf kontrolliert werden, ob sie noch sicher stehen, ob Äste vielleicht kurz davorstehen, abzubrechen, ob der Stamm unten von Pilzen befallen ist, sich Totholz in der Krone gebildet hat oder sich möglicherweise irgendwo Fäule bildet. Diese Maßnahmen gehören nicht zur Gartenpflege, sondern dienen der Verkehrssicherung.

Das Amtsgericht (AG) Bottrop urteilte, dass Verkehrssicherungsmaßnahmen keine umlagefähigen Betriebskosten verursachen würden, weil die Verkehrssicherung Sache des Vermieters ist. Das AG Garmisch-Partenkirchen kam Ende 2016 zu demselben Schluss: Baumfällarbeiten und ihre Kosten würden keine Betriebskosten darstellen – und das, obwohl die Vermieterin in dem verhandelten Fall den Baum aufgrund der Baumschutzverordnung hatte fällen lassen müssen. Dennoch lautete das Urteil, dass es sich beim Fällen eines morschen Baumes um Verkehrssicherung handelt und diese Kosten der Vermieter tragen muss. Außerdem argumentierte das Gericht, dass es sich dabei um Kosten handeln würde, die nicht regelmäßig anfallen. Sie seien auch deswegen nicht als Betriebskosten umlagefähig.

Vermieter fällt Baum, muss Mieter wirklich zahlen?! | MINEKO.de

Unabhängig vom Mietrecht: er ist seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen - Baum gefällt.

Ab hier greift das Eigentumsrecht - ich bin nicht gezwungen den Schnitt zu häckseln oder zu entsorgen. Ich kann meinen Garten auch zum Biotop werden lassen.

Geht es um Optik - hat der Vermieter seine Meinung kund getan

Geht es immer noch um Verkehrssicherheit weil zB das Holz so liegt, dass sich im Haus lebende Kleinkinder bei Nutzung als Klettergerüst ernsthaft verletzten könnten - könnte man wieder drüber diskutieren.

Aber Holz kann man aktuell sehr gut verkaufen - auch an Selbstabholer.

Chris136t 
Fragesteller
 21.10.2022, 12:39

Wir haben ein Kleinkind zuhause. Gibt es da eine Rechtsgrundlage?

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kabbes69  21.10.2022, 13:33
@Chris136t

Die Rechtsgrundlage ist immer noch die Verkehrssicherungspflicht eines Eigentümer. Die Gefahr muss über dem liegen was über die normale Aufsichtspflicht abgedeckt werden kann. Allein die Tatsache, dass man beim Raufklettern runter fallen könnte - reicht nicht. Dann dürftest du auch keine Schaukel aufstellen.

Die Diskussion wird vermutlich schwierig.

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Kommt darauf an was im Mietvertrag steht, zahlt ihr für den Garten ohne ihn benutzen zu können, ist der Vermieter zuständig, benutzt ihr den Garten, seid ihr dafür zuständig.

myotis  21.10.2022, 12:35

Und dann kommt's drauf an was der zuständige gut findet = meint der Vermieter Totholz ist gut, dann bleibt es eben liegen ;o)

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Wenn ich die anderen Antworten so lese, hat der Vermieter einfach nur zu viel geredet. Entweder ist er für die Gestaltung des Gartens zuständig, dann kann er sich auch für Totholz entscheiden. Oder die Mieter sind zuständig. Dann dürfen sie es weg räumen. Er muss nur für die Sicherheit sorgen, das hat er getan. Oder liegt der Baum so im Weg, dass es gefährlich wird?

Steht im Mietvertrag, dass ihr für die Gartenpflege verantwortlich seid: dann ja.

GutWetter  21.10.2022, 08:46

Das dürfte aber über die Gartenpflege hinaus gehen.

Dein Hinweis auf den Mietvertrag ist aber grds. sinnvoll.

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Chris136t 
Fragesteller
 21.10.2022, 08:55

Gartenpflege umfasst einfache Arbeiten wie Rasen mähen oder Sträucher schneiden. Für die Fällung von Bäumen oder das Entfernen von giftigen Pflanzen ist der Vermieter verantwortlich.

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