Asbest im Bodenbelag, Vermietersache?

7 Antworten

Für die Sanierung asbesthaltigen Materials ist der Vermieter zuständig. Das solltest du aufgrund der Gesundheitsgefahr keinesfalls selbst machen.

Du solltest das mit dem Vermieter besprechen.

Wenn es sich tatsächlich um Asbest handelt, und dies auch frei gesetz wird, gilt die Wohnung als gesundheitsgefährdent und unbewohnbar.

Allerdings, reicht die bloße Vermutung nicht aus. Um Deine Rechte als Mieter durchzusetzen ist ein Gutachten erfoderlich. Es muss mindestens geprüft werden, ob der Boden Asbest enthält und falls ja, ob die Raumluft belastet ist. Der Gutachter kann Dir in dem Fall auch gleich viele Tips geben was zu tun ist, ob die Wohnung nach der Gefahrenbeseitigung überhaupt wieder bewohnbar sein wird und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Da man bei der Absprache den Boden zu renovieren nicht von Gefahrenstoffen auszugehen war, ist der Vermieter bei nachgewiesenen Schadstoffen in der Pflicht

Solang das Asbest sicher verbaut ist und nicht offenliegt, hast du keinen Anspruch auf Ersatz bzw. Austausch. Was ist dein Grund zum Wechsel? Wenn der Vermieter dir ohne zwingenden Grund gestattet, anderen Belag einzubringen und den asbesthaltigen zu entfernen, sehe ich für ihn keine Notwendigkeit der Kostenübernahme.

Wobei derzeit überhaupt nicht feststeht, dass Asbest da ist. Es ist eine reine Vermutung.

Crisen 
Fragesteller
 04.10.2017, 14:59

Es wurde bereits ein Stück vom Vormieter entfernt und ausserdem löst sich der Boden auch im Badezimmer. Es liegt also frei. Ich hätte den Boden versiegelt und das Laminat drüber gelegt. Nun soll ich aber den Boden entfernen und das Risiko möchte ich persönlich nicht eingehen. Ich habe ausserdem Kinder in der Wohnung. Wir wohnen erst seit 4 Tagen hier und die mögliche Gesundheitsgefährdung war mir vorher nicht ganz bewusst. Man geht ja auch nicht davon aus, dass Vermieter evtl. belastete  Wohnungen zur Verfügung stellen.

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albatros  04.10.2017, 23:41
@Crisen

Bevor du die Pferde scheu machst, solltest du zweifelsfrei nachweisen können (müssen), dass es sich tatsächlich um Asbest handelt. Unter dem Belag als separate Schicht dürfte das kaum der Fall sein. Vielmehr wird das vermutlich eine Ausgleichspapplage sein. Der darauf verlegte PVC- oder Linoleumbelag löst sich (infolge Feuchtigkeit -im Bad-) ab.

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Der Boden ist nicht asbesthaltig!

Crisen 
Fragesteller
 02.10.2017, 18:45

Wie ist diese Aussage begründet?

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schelm1  03.10.2017, 11:31
@Crisen

In gleicher Weise wie in der haltlosen Vermutung des Fragestellers!

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Crisen 
Fragesteller
 03.10.2017, 13:24
@schelm1

"Ich hab die grosse Befürchtung, dass..." , ist ganz offensichtlich eine Vermutung und keine feststehende Aussage mit Ausrufezeichen.

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Du hast mit den Arbeiten hoffentlich noch nicht angefangen?

Auch noch keinen neuen Boden gekauft?

Dann solltest Du zu einem guten Fachgeschäft gehen, wo echte es ausgewiesene Fachleute gibt und sich mal von denen beraten lassen. Ggf. auch nachdem man den jetzigen Boden besichtigt hat.

Es gibt im Grunde zwei Möglichkeiten:

1. Asbesthaltigen Boden unter Beachtung besonderer Sorgfalt von einer Fachfirma raus reissen lassen.

2. Neuen Boden drüber legen und dabei am besten mit entsprechendem Material so versiegeln, dass das gefährliche Zeugs niemals in die Luft gelangen kann.

Letztendlich muss der Vermieter entscheiden, wie er es haben will. Vermutlich ist die zweite Möglichkeit die weitaus günstigere und sicherere.

Wenn der Fachmann feststellt, dass Asbest hier nicht vorhanden ist, umso besser.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.