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Antwort
Wenn es sich tatsächlich um Asbest handelt, und dies auch frei gesetz wird, gilt die Wohnung als gesundheitsgefährdent und unbewohnbar.
Allerdings, reicht die bloße Vermutung nicht aus. Um Deine Rechte als Mieter durchzusetzen ist ein Gutachten erfoderlich. Es muss mindestens geprüft werden, ob der Boden Asbest enthält und falls ja, ob die Raumluft belastet ist. Der Gutachter kann Dir in dem Fall auch gleich viele Tips geben was zu tun ist, ob die Wohnung nach der Gefahrenbeseitigung überhaupt wieder bewohnbar sein wird und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Da man bei der Absprache den Boden zu renovieren nicht von Gefahrenstoffen auszugehen war, ist der Vermieter bei nachgewiesenen Schadstoffen in der Pflicht