darf man einen Baum im eigenen Garten fällen?

10 Antworten

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Theoretisch kannst Du jeden Baum in Deinem Garten fällen, praktisch ist es abhängig davon, was das für ein Baum ist und was die Baumschutzsatzung Deines Ortes dazu sagt. Manchmal muss man eine Ersatzpflanzug nachweisen. Aber es hängt immer davon ab, welcher Baum und was sagt die Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung Deiner Stadt dazu.

Ein wichtiges Kriterium ist auch der Stammumfang in 1 Meter Höhe gemessen und der Gesundheitszustand des Baumes.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob es soetwas bei Euch gibt, frage beim Garten- oder Grünflächenamt oder dem Umweltamt nach.

Und natürlich bekommst Du keine Probleme mit der Fällgenehmigung, wenn der Baum tot oder kurz vorm umstürzen ist.

Du kannst nicht jeden Baum fällen, auch im eigenen Garten nicht. Es kommt auf die Sorte und auf den Stammdurchmesser an. Am besten erkundigst Du Dich beim Gartenbauamt.

Das kann schwierig werden. Ein alter Apfelbaum wird sicher kein Problem sein. Bei den Bäumen die aber sehr alt werden können, wie Eichen und Buchen etc. wird es mit dem Fällen sicher schwierig.


Du soltest bei deiner Stadt oder Gemeinde vorher nachfragen ob es so geht, sonst kann es Bußgeld regnen.


Alte Baumbestände sind oft erfasst und amtlich eingetragen. Man will so das wilde Fällen verhindern. Wenn dann mal ein Baum im Weg ist, muß man eventuell wieder an anderer Stelle neue Bäume pflanzen.

Meine Antwort lautet JEIN !Wenn die Nachbarn nichts dagegen haben,hast du schon ein Problem weniger,denn "Wo kein Kläger-da kein Richter" Aber Vorsicht,ab einem bestimmten Stammumfang darf ein Baum nicht mehr gefällt werden.Aber nicht beim örtlichen Grünflächenamt odgl.anrufen,denn die reagieren sehr hellhörig da steht dann sehr schnell jemand von dieser Behörde im Garten und misst und fotografiert den Baum.Es gibt zb.Firmen die Baumschnittarbeiten durchführen,die wissen das auch.Ich mache als Nebenbeschäftigung bei Leuten Gartenpflege und sehe was diese Menschen sich für Gehölze in ihre Gärten Pflanzen ohne sich zuvor zu informieren wie groß und dick "Die Teile"in 10 oder 30jahren werden.Ein Wallnussbaum oder eine Zeder bleiben nichtso klein wie Bonseibäume.Aus diesem Grund solltest du dich in Zukunft informieren was du in deinen Garten pflanzen tust,es erspart dir in der Zukunft Zeit,Geld und Ärger.

MONSTERRATTE  28.12.2010, 00:33

Ich habe mich in der Zwischenzeit schlau gemacht !Wenn ein Baumstamm in der Höhe von 1m einen Stammumfang von 60 cm hat,darf der Baum nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbeh.oder Grünflachenamt gefällt werden.

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MONSTERRATTE  14.01.2011, 23:47

Ich habe mich in der Zwischenzeit "Schlau gemacht" Wenn ein Baumstamm in 1m Höhe einen Stammumfang von 0,60m hat darf er nur gefällt werden wenn er krank ist und nicht mehr geheilt werden kann oder er eine Gefahr für die Umgebung darstellt !

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