Darf man einen bereits blühenden Apfelbaum noch fällen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo 22Leo22,

Obstbäume fallen nicht unter den Baumschutzverordnung, meist sogar nicht einmal Fichten, somit solltest Du, falls nicht durch eine Vogelfamilie besetzt keine Probleme mit der Fällung haben!

Wenn Du aber doch Bedenken hast, kannst Du Dich bei der Gemeindeverwaltung Rückversichern!

MfG

norina

Auch wenn es bei euch am Ort keine Baumschutzsatzung geben sollte, ist das Fällen von Bäumen nach dem Naturschutzgesetz nur bis Ende Februar erlaubt.


lemonshaker  12.04.2015, 10:53

was für gärtnerisch genutzte Anlagen aber nicht gilt und auch für die gewerbliche Forstwirtschaft nicht

Obstbäume fallen nicht unter die Baumverordnung, damit darfst Du machen was Du willst.

Man darf nicht einfach so irgendwelche Bäume fällen. Dazu brauchst du eine Genehmigung.

Das steht in der Baumschutzsatzung deines Ortes. Meistens wird nur nach Stammumfang geregelt, welche Jungbäume weg dürften und welche Altbäume bleiben müssen. Aber schau auf jeden Fall in eurer Satzung nach!

Anders ist es, wenn ein bewohntes Vogelnest im Baum erkennbar ist. Dann darf er aus Naturschutzgründen nicht gefällt werden.