Darf der Nachbar ein Bäumchen am Zaun pflanzen?
Hallo,
unser Nachbar hat mal ein Bäumchen am Zaun gepflanzt. Es war nicht so groß, würde aber noch wachsen. Wie ist das denn alles? Darf er das einfach? Muss er vorher fragen? Vom eigenen Garten aus sieht man dann dauernd auf den Baum. Normalerweise spricht man sich doch schon etwas ab. Was kann ich machen, wenn er da einfach etwas pflanzt?
Viele Grüße,
PParker
7 Antworten
Das wird in den Kommunen und Gemeinden individuell geregelt.
Aber einen Abstand sollte/muss er einhalten.
Und meist ist auch die Höhe vorgeschrieben.
Wichtig:
Habt ihr das erst einmal über die gesetzl. Verjährungszeit gedultet, könnt ihr nichts mehr machen.
Und Überwuchs müsst ihr euch nicht gefallen lassen, könnt zum Rückschnitt auffordern.
Das gleiche gilt für das Wurzelwerk.
Es gibt in vielen Ländern rechtliche Regelungen welche Grenzabstände mit Pflanzen einzuhalten sind, lebende Hecken und Solitär werden oft getrennt geregelt, Bäume müssen oft mehrere Meter Abstand einhalten, wenn nicht im Einvernehmen gepflanzt (z.B. als Teil der Einfriedung/gemeinsamen Grenze).
Die Wahrheit ist aber auch: Viele Menschen sch... einfach drauf.
Üblicherweise sind da Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einzuhalten, z.B. 2 m.
Wenn das eingehalten wurde, musst Du das hinnehmen.
Hallo,
das kommt auf den Baum an und wie weit weg von der Grundstücksgrenze er gepflanzt wurde.
Du müsstest also erstmal klären, um was genau es sich handelt.
Weitere Infos hier:
https://www.nachbarrecht.com/thema/grenzabstand.html
Viele Grüße
Michael
In den meisten Bundesländern darf man Hecken bis etwa zwei Meter Wuchshöhe mit mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Grenze pflanzen.
Höhere Hecken müssen mindestens einen Meter oder mehr von der Grenze entfernt stehen.
Jetzt ist die Frage wie hoch „ das Bäumchen“‘ ist/wird?
Quelle;
Lg
Naja... die 20 m hohe Eiche in Nachbars Garten stört mich auch manchmal ( vor allen Dingen im Herbst) 😅. machen kann ich aber nichts.
Bis das kleine Bäumchen in Nachbars Garten die Größe einer dicken Eiche erreicht hat (sofern es auch eine solche ist und kein Hibiskusbäumchen) hat der Fragesteller ein Alter erreicht, in dem er vielleicht schon im betreuten Wohnen residiert. ......wenn nicht gar ganz woanders.... :-)
Wenn der Nachbar das Bäumchen nun mit 2 m Abstand zur Grenze gepflanzt hat, guckt der FS immer noch drauf. Das scheint ihn ja zu stören...........dass er kein Mitspracherecht hatte.