Reihenhaus? Zaun zum Nachbar?
Wir wohnen in einem Reihenhaus. Links und nach vorne haben wir einen tollen 3 Meter hohen und blickdichten Zaun.
Rechts aber zum Nachbar in Abgrenzung der Gärten ist ein ziemlich ätzender Nachbar.
Es ist sein Eigentum. Rentner....
Mehr brauch ich glaub ich nicht erwähnen wie diese Menschen einen immer beobachten etc.....
Er hat wohl einen zaun der komplett so gestaltet ist, dass er bei uns rein gucken kann und umgekehrt.
Hab ich da Lust drauf?
Definitiv nicht!
Wenn das nicht wäre, hätten wir einen komplett blickdichten Garten!
Meine Frage: warum darf er entscheiden welcher Zaun da gebaut wird?
Können wir davor einen blickdichten setzen?
Letztens beschwerte er sich schon als wir kleine Blumen gepflanzt haben auf der Seite da diese ja riesig werden würden etc!
8 Antworten
wie "berlina76" schreibt, ist es von der Bauordnung abhängig wie hoch ein Zaun sein darf, auch wie hoch ein Grenzzaun sein darf.
Für jeden cm höher ist ein gewisser Abstand vorgeschrieben. D.h. es kann dir hier niemand Auskunft geben, ausser er wohnt am gleichen Ort wie du und kennt dieses Gesetz.
Also geh zum Gemeindebauamt und lass dir dieses Gesetz geben, dann weißt du was du machen kannst bzw. darfst.
Anmerkung - mit allen Rentnern in meiner Nachbarschaft komme ich bestens klar. Das liegt auch ein bißchen an mir.
Ihr dürft euren gemieteten Garten gestalten, wie ihr wollt. Ich könnt auf eurer Seite Zäune und Hecken anbringen, wenn ihr wollt - müsst vorgeschriebene Abstände zur Grundstücksgrenze beachten (und falls es Auflangen von der Gemeinde für eure Straße gibt, auch diese).
Ansonsten sind eurer Kreativität in der Gartengestaltung keine Grenzen gesetzt. Ok, große Bäume kann man nicht ohne weiteres entfernen - da braucht man ggf. die Erlaubnis der Umweltbehörde und des Eigentümers.
Dein Nachbar kann auf seinen Grundstück seinen Zaun so gestalten wie er will - und Du darfst das auf Deinem Grundstück natürlich auch.
Wenn Du also vor seinen Zaun einen eigenen blickdichten Zaun hinstellen willst, dann darfst Du das natürlich, egal ob er meckert oder nicht, damit wird er sich dann eben abfinden müssen.
Du kannst 50 cm von der Grundstücksgrenze setzen was du willst z.b.eine Hecke pflanzen.
Allerdings 3 m Hohe Zäune oder Hecken sind im allgemeinen nicht erlaubt. Häufig ist in der Bauordnung Gemeindeordnung 1,40-1,80 festgelegt. Erkundige dich also ob die höhe überhaupt möglich ist.
Setzt den Zaun auf maximal 2 Meter mit einem Abstand von 50 cm zum Zaun des Nachbarn und alles ist ok
der Zaun darf als direkte Abgrenzung eine bestimmte Hoehe nicht überschreiten. Ansonsten kannst du nach mehrmaligem bitten um Rueckbau, den Abbau einklagen
Warum darf der Nachbar denn direkt auf der Grenze einen Zaun setzen und entscheiden welcher gebaut wird? Warum muss ic 50 cm Abstand halten. Er aber nicht?