Nachbar - Holz - Garten

7 Antworten

Das kann von Ort zu Ort anders geregelt sein. Grundsätzlich gilt beispielsweise in NRW folgendes: Grenzabstände gelten für die Aufschichtung von Holz, Steinen und dergleichen sowie sonstige mit dem Grundstück nicht fest verbundenen Anlagen. Hier ist ein Abstand von 0,5 m zu wahren, wenn die Aufschichtung oder Anlage nicht höher als 2 m ist. Ist sie höher, muss der Abstand um so viel mehr als 0,50 m betragen, als die Höhe 2 m übersteigt. Dies bedeutet, dass mit einem 2,50 m hohen Holzstapel ein Abstand von 1 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Aufschichtung oder Anlage eine Wand oder geschlossene Einfriedung nicht überragt oder wenn sie als Stützwand oder Einfriedung dient (z. B. Steinlager als Stützwand). Zu beachten ist, dass sich Einschränkungen aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen ergeben können, insbesondere aus dem Baurecht, dem Straßen- und Wegerecht sowie dem Wasserrecht. (Quelle NRW-Justiz.de) Schau dir doch mal an, wie das Nachbarrecht in deinem Bundesland geregelt ist. Bei Fragen kannst du dich bei deiner Kommune erkundigen.

Du solltest Dich mal über das Nachbarschaftsrecht Eurer Gemeinde informieren. Bei uns ist es so, dass direkt am Zaun keine Sträucher oder Bäume gepflant werden dürfen, sondern ein Mindestabstand von einem halben Meter eingehalten werden muß und die Höhe von zwei Metern nicht überschritten werden darf. Wahrscheinlich gilt das auch für zu stapelndes Holz - würde ich denken.

...Abgesehen davon halte ich persönlich freistehende Holzstapel für nicht sonderlich praktisch, denn die Einsturzgefahr ist ohne Anlehnung relativ hoch... :) Mein Holz lagert in selbstgebauten Silos aus Armiereisenmatten. Der Wind kann durchpusten, das Holz hat keinen Bodenkontakt, rottet nicht und trocknet schnell und das lästige Stapeln entfällt!

bei uns dürftest du auch kein Holz am Zaun stapeln, denn dadurch kann ja der Zaun kaputt gehen. wir müssen 1.80m Abstand halten und dürfen nicht höher gehen als der Zaun mit allem was direkt am Zaun so angebaut oder angepflanzt oder gestapelt werden kann. Um genau zu erfahren, wie das bei euch geregelt ist solltest du bei eurer Stadtverwaltung oder Gemeinde anrufen und nachfragen was in der Gartenverordnung steht

Chilleria87 
Fragesteller
 01.04.2013, 20:02

nachdem ja mauer drunter ist wo breiter wie der zaun ist geht dieser auch nicht kaputt

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Erkundige dich bei der Behörde deiner Gemeinde und vielleicht lässt sich auch alles bei einer Flasche Bier am Zaun klären.So,ein gespräch unter Männern.