Kann mir jemand helfen bei meinen Mieterrechts Problem?

2 Antworten

wenn das mit Euch nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde, ist die Wartung die Sache des Vermieters.

Hier aber am besten nochmal im Vertrag nachlesen, es kann sich unter dem Verweis auf Übernahme die Betriebskosten durch den Mieter bzw. Verweis auf Betriebskostenverordnung verstecken. D. h. eine Kostenumlage auf den Mieter wäre möglich wenn vereinbart.

Als Mieter kann man aber nicht verpflichtet werden einen Wartungsvertrag abzuschliessen. Es hört sich für mich so an als ob der Vermieter von Euch erwartet hier in Eigenregie die Wartung vorzunehmen. Das ist unwirksam.

Etwaige Reparaturkosten sind Kosten die der Vermieter zu tragen hat.

Hier kannst mehr nachlesen:

https://www.dahag.de/c/ratgeber/mietrecht/betriebsnebenkosten/heizungswartung

MichiiiNord 
Fragesteller
 07.03.2024, 21:50

Danke

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Die Kosten der Wartung einer Heizung, hier vermulich eine Gasetagenheizung, hat der Mieter zu tragen. Die Wartung selbst hat der Vermieter in Auftrag zu geben. Daher fallen die Kosten der Heizungsinstandsetzung dem Vermieter zu. Teile das dem Vermieter mit und bedrohe ihn mit einer Feststellungsklage.