Muss ich Kosten für die Wartung der Heizung übernehmen?

3 Antworten

Wartungskosten für die Heizungsanlagedürfen grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, vorausgesetzt, dies wurde im Mietvertrag wirksam mit der Umlage der Betriebskosten vereinbart. Reparaturen an der Heizung muss der Vermieter hingegen selbst tragen.

Details hier

dann hast du 20 Jahre Geld gespart.

Wartungskosten zahlst du, umlegbar auf die Nebenkosten. Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.

Welches Amt denn sollte Heizkosten bezahlen müssen?

Wer bezahlt denn jetzt die Wärme und das Warmwasser?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung