Muss ich Wartungskosten der Heizung bezahlen?


03.10.2020, 16:46

Diese Kosten würde er von der Kaution gleich abziehen. Obwohl wir ein abgenommenes Übergabeprotokoll haben

5 Antworten

Natürlich, denn der liebe Vermieter verteilt ja die Kosten und Lasten, die in der Abrechnungsperiode angefallen sind.

Ist ja beim Winterdienst nicht anders, wer nur im Sommer wohnt, muss diese Kosten auch wuppen, anteilig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein Auch bei einer neuen Heizung wird nur 1 mal jährlich Eine Wartung gemacht also kann er das nicht für 10 Monate verlangen! Das was du meinst gilt für neue Gasthermen die werden Dan nach 2 jahren erst regelmäßig gewartet werden müssen!

Die Wartungskosten sind anteilig in den Nebenkosten enthalten und die zahlen alle Mieter nur 1 malig!

Eine wartung kann man nicht im voraus machen und auch nicht kassieren!

Wen das eine Fachfirma macht reinige die nur alles und tauscht zb Kleinigkeiten aus wen nötig

Auch kann es sogar vorkommen das man mal 2 oder 3 Wartungen machen muss wen der wind durch den kam min die flamme erstickt!

Die Wartung ist immer für das Aktuelle jahr wie die Jahresabrechnung nur kommt die eher erst im nächsten!

Aber Auch da kann er von euch nur 1mal anteilig gld verlangen!!

Wartungskosten sind umlagefähig. Nur Reparaturkosten kann der Vermieter dir nicht berechnen.

Und Kosten, die erst nach der Übernahme bekannt werden, können selbstverständlich auch gegen die Kaution aufgerechnet werden. Genau deshalb kann der Vermieter die Kaution ja auch bis zu 6 Monaten nach dem Umzug einbehalten.


Blindi56  03.10.2020, 16:52

Keine Heizung muss innerhalb 1 Jahr nach Einbau gewartet werden... der will die Kosten für die neue Heizung zurückholen.

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Tuedelsen  03.10.2020, 17:13
@Blindi56

...aber sie sollte nach einem Jahr gewartet werden....und lief sie bis zum Auszug 10 Monate, dürfte es legitim sein, die anteiligen Wartungskosten einzufordern. Verschleiß beginnt mit der Inbetriebnahme, nicht nach Ablauf irgendeiner Frist. Und: Keine Wartung, keine Gewährleistung auf das Gerät....

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Blindi56  03.10.2020, 17:17
@Tuedelsen

"nach einem Jahr" ist August 20, das gehört zu den Betriebskosten, die erst 21 abgerechnet werden. Neue Heizungen (Gas) müssen eh nur noch alle 3 Jahre gewartet werden. Etwaige Schornsteinfegerkosten müsste man noch akzeptieren, aber keine Wartung.

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sascha2005 
Fragesteller
 03.10.2020, 17:10

ja das weiß ich dass er das umlegen kann.

Aber es ist noch kein jahr vergangen als die neue Heizung eingebaut wurdeu

( Einbau 15.8.2019) und dann sind wir zum 30.6.2020 ausgezogen. Das erste Jahr ist Wartungsfrei erst dann kann man eine Wartung durchführen lassen.

Ist die Wartung für das zurückliegende Jahr?

Muss ich obwohl ich nicht mehr dort wohne die Wartung anteilig bezahlen?

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DerHans  03.10.2020, 18:10
@sascha2005

Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt. Und ja für die Zeit, die du dort gewohnt hast, zahlst du deinen Anteil

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Wenn die Heizung im August 19 erneuert wurde (neue Heizungen müssen i.d.R. nur alle 3 Jahre gewartet werden) war bis 30. Juni 20 keine Wartung. Also kann er euch auch nichts in Rechnung stellen, zumal ihr ja gar keine Mieter mehr seid.

Fordert ggf. ein Rechnung über die angebliche Wartung und geht damit zum Anwalt oder Mieterbund, wenn er nicht einlenkt.

Was anderes wäre, wenn er mit der Betriebskostenabrechnung noch Kosten von 2019 umlegen wollte....


sascha2005 
Fragesteller
 03.10.2020, 17:02

Was meinst du mit der Betriebskostenabrechnung?

Die Rechnung hat er mit der Abrechnungen beigelegt . Die Wartung wurde am 9.9.20 durchgeführt. wie gesagt sind wir am 30.juni ausgezogen. Da war nach einbau der neuen Heizung noch kein Jahr vergangenen.

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Wartungskosten der Heizung sind umlegbare Betriebskosten.

Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

Wenn kalenderjährig kann der VM für 2019 keine Wartungskosten umlegen.

Wenn aber z. B. vom 1.10.2019 - 30.9.2020 kann er das.


Blindi56  03.10.2020, 17:24

Betriebskosten kann man auch nur bis zum Auszug am 30 Juni anteilig anrechnen. Da war die fragliche Wartung aber nicht.

Und für 2020 kann er die nicht anrechnen, da die Kosten erst nach dem Auszug entstanden.

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sascha2005 
Fragesteller
 04.10.2020, 08:51

Der abrechnungszeitraum ist vom 1.1.2020 bis 30.6.2020

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anitari  04.10.2020, 09:44
@sascha2005

Das ist dein Nutzungs-/Mietzeitraum. Abrechnungszeitraum für das ganze Haus sind 12 Monate. Zum Beispiel 1.1. - 31.12. Das ein Vermieter schon im September 2020 für das Jahr 2020 abrechnet ist sehr ungewöhnlich. Das geht auch gar nicht. Denn er hat ja noch nicht alle nötigen Rechnungen für diesen Zeitraum.

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