Ablesetermin für Heizung?
Hallo,heute habe ich eine kostenpflichtige 2.Terminankündigung zum Ablesen der Messgeräte von Wärmmessdienst im Auftrag des Vermieters erhalten.
Den 1.Ablesetermin zum 10.01.2022 konnte ich nicht einhalten,weil ich
vom 27.12.2021 bis 16.01.2022 im Urlaub war (Auslandsaufenthalt) und
ich nicht weiß, an welchem Tag die Terminankündigung in Schriftform im Briefkasten lag.Der Ablesetag muß ja mindestens 10-14 Tage angekündigt werden.
Zudem ist auf dem Schreiben auch kein Datum gesetzt.
Am 27.12.2021 vormittags lag noch kein Schreiben im Briefkasten.
Mein Vermieter meint,dass ich die Pflicht habe,während meiner Abwesenheit meinen Postzugang zu organisieren,um wichtige Termine nicht zu versäumen?!
Dabei habe ich umgehend am 18.01.2022,als ich die Terminankündigung in der Post fand,den Wärmemessdienst um einen neuen Termin gebeten und die Situation geschildert.
Dennoch bestehen Vermieter und Wärmemessdienst darauf,dass ich die zusätzlichen Kosten für den 2.Termin zu bezahlen habe und diese in der nächsten Betriebskostenabrechnung mit integriert,also in Rechnung gestellt,werden.
Ich habe aber weder schuldhaft den Termin versäumt ,noch habe ich gegen die generelle Pflicht der Zusammenarbeit verstoßen.
2 Antworten
Nach der im Nobember 2021 novellierten Heizkostenverordnung sind die Heizkostenverteildienste dazu verpflichtet, nur noch fernablesbare Messgeräte zu verbauen.
Die meisten Unternehmen machen das bereits jahrelang.
Ich weiß nicht, was für eine Kuchenbude bei euch aktiv ist.
Leider gilt für die Installation der fernablesbaren Geräteausstattung eine Übergangsfrist.
Danke für deine Antwort.Diese Regelung kannte ich noch nicht.
Erst ein 3. Termin darf berechnet werden .Die ersten 2 sind kostenlos.