Mängel nach Wohnungsübergabe, nächträgliche Schäden festgestellt?
Hallo zusammen,
wir haben am 19.01.2022 unsere alte Wohnung an den Vermieter übergeben. Laut Protokoll waren alle Räume in Ordnung und es wurden keine Mängel festgestellt. Das Protokoll wurde vom Vermieter und uns unterschrieben. Am heutigen ruft der Vermieter mich an und behauptet das die Abflüsse nicht mehr ablaufen und das es kein warmes Wasser gibt. Die Kosten für die Instandsetzung sollen wir jetzt übernehmen. Die Abflüsse sind immer wieder verstopft, welches wir dem Sohn des Vermieters auch mitgeteilt haben.
Ich bin der Meinung das alle Mängel die nach Übergabe festgestellt werden zu Lasten des Vermieters gehen.
Ich bin auf eure Antworten und Meinungen gespannt.
Gruss
Andreas
5 Antworten
Ich sehe nach deiner Schilderung keine nennenswerten Chancen des Vermieters. Ich würde die Forderung einmal schriftlich zurückweisen und ihn höflichst auf den Rechtsweg verweisen.
Verstopfte Abflüsse sind nur dann überhaupt Sache des Mieters, wenn sie auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Also, beispielsweise, wenn man die Toilette als Müllschlucker missbraucht. Ansonsten ist das VERmieterangelegenheit!
Und auch fehlendes warmes Wasser ist ein Grund für Mieter, die Miete zu mindern, aber definitiv nicht für Vermieter, um von ihren ehemaligen Mietern nach Wohnungsübergabe irgendwelche Zahlungen zu fordern.
Mein Tipp: werdet Mitglied im Mieterverein und regelt das mit deren Unterstützung! Ist kostengünstiger als die Beauftragung eines Anwalts, bietet aber trotzdem die Sicherheit, dass man alles rechtlich richtig und sauber macht. Und das ist eben nerven- und geldbeutelschonend bei solchen Geschichten :).
Erstens ist das abnahmeprotokol schon unterschrieben u zweitens wären diese Dinge immer noch vermietersache u nicht dein bier....bloß auf nix einlassen
...ich denke, Du kannst Dich entspannt zurücklehnen.....
https://www.mietrecht.org/kuendigung/maengel-trotz-uebergabeprotokoll/
Was nach der offiziellen Übergabe nicht im Protokoll stand, dass ist jetzt Sache des Vermieters.
https://www.mietrecht.org/kuendigung/maengel-trotz-uebergabeprotokoll/