Mängel nach Wohnungsübergabe, nächträgliche Schäden festgestellt?

5 Antworten

Ich sehe nach deiner Schilderung keine nennenswerten Chancen des Vermieters. Ich würde die Forderung einmal schriftlich zurückweisen und ihn höflichst auf den Rechtsweg verweisen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Verstopfte Abflüsse sind nur dann überhaupt Sache des Mieters, wenn sie auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Also, beispielsweise, wenn man die Toilette als Müllschlucker missbraucht. Ansonsten ist das VERmieterangelegenheit!

Und auch fehlendes warmes Wasser ist ein Grund für Mieter, die Miete zu mindern, aber definitiv nicht für Vermieter, um von ihren ehemaligen Mietern nach Wohnungsübergabe irgendwelche Zahlungen zu fordern.

Mein Tipp: werdet Mitglied im Mieterverein und regelt das mit deren Unterstützung! Ist kostengünstiger als die Beauftragung eines Anwalts, bietet aber trotzdem die Sicherheit, dass man alles rechtlich richtig und sauber macht. Und das ist eben nerven- und geldbeutelschonend bei solchen Geschichten :).

Erstens ist das abnahmeprotokol schon unterschrieben u zweitens wären diese Dinge immer noch vermietersache u nicht dein bier....bloß auf nix einlassen