Nachforderungen trotz Abnahmeprotokoll ohne Mängelbeseitigungsfrist?
Hallo liebes Forum,
Wir haben gemeinsam mit unserer Vermietung beim Auszug ein Abnahmeprotokoll erstellt. Es wurden hier und da ein paar kleine Mängel festgehalten (wir haben 8 Jahre drin gewohnt). Schönheitsreparaturen haben wir alle durchgeführt. Im unteren Drittel des Protokolls sind zwei Punkte :
der Mieter sorgt für die Beseitigung der o. a. Mängel bis zum...
Statt der Mängelbeseitigung leistet der Mieter Schadensersatz in Höhe von...
Beide Punkte wurden nicht angekreuzt.
Die Wohnung samt Schlüssel wurde übergeben, es wurde nix weiter besprochen.
Jetzt nach 2 Monaten habe ich Post im Briefkasten. Eine Aufrechnung unserer Kaution (für die kleinen Mängel im Protokoll und noch nachträgliche festgestellte Mängel) und diese würde sogar noch nicht reichen.
Uns wurde weder eine Frist zur Nachbesserung gegeben noch wurde irgendetwas anderes in der Richtung besprochen...
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ist das so überhaupt zulässig?
Schonmal danke für die Antworten :)
5 Antworten
Dann würde ich doch mal sagen, ab zum Rechtsanwalt. Der wird Eure Sache argumentativ in Eurem Sinne vertreten und damit Vermieters auch klar machen, dass es besser ist, um weitere Kosten zu vermeiden, die Kaution nun möglichst bald zurück zu zahlen.
Für das Abwohnen der Wohnung hat er die Miete erhalten und Dübellöcher, auch im Bad und in Fliesen muss er hinnehmen, wenn sie notwendig waren, um die übliche Badausstattung anzubringen. Ich gehe hier auch mal davon aus, dass eine gewisse Anzahl der Dübellöcher schon vor Eurem Einzug war.
Wenn nach 25 Jahren ein Badezimmer in einer Mietwohnung komplett erneuert werden muss, ist das durchaus nicht unüblich. Diese kann er aber nicht von Euch bezahlen lassen.
Schäden an der Badewanne: Wurden die ins Protokoll aufgenommen? Email-Abplatzungen, die vor Eurem Einzug nicht waren, müsst Ihr Euch ggf. zurechnen lassen. Leichte Kratzer o. ä. aber nicht.
Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen der Beschädigung der Mietsache setzt nicht voraus, dass der Vermieter zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat.
Hallo und danke für die schnelle Antwort. Den Link habe ich mir durchgelesen. Wir haben die Wohnung aber nicht abgewohnt und auch alles ordentlich renoviert und geputzt. Und wie auch schon geschrieben wurde eine solche Klausel (Schadensersatz) nicht angekreuzt....
und noch nachträgliche festgestellte Mängel
Um was für nachträgliche Mängel handelt es sich hierbei? Der Vermieter kann Mängel, die nicht auf dem Protokoll erfasst sind, nur dann weiterbelasten, wenn es sich um verdeckte Mängel handelt, d.h. wenn diese bei der Übergabe der Wohnung nicht erkennbar gewesen sind.
Laut Abnahmeprotokoll Bad: 1 Schraube in Fuge, 2 Dübellöcher(von uns verschlossen), Badewanne Gebrauchtsspuren, Rohr locker(Wohnung wurde 1994 fertiggestellt, vor uns gab es auch schon Mieter) jetzige Forderung komplette Erneuerung Badezimmer ( Beschädigungen an Fliesen ca 12-15 Dübellöcher, 1/3 anteilige Kosten und Beschädigungen an Badewanne
Erneuerung Laminatboden, da Schäden durch Abnutzung entstanden sind (wurde nicht im Protokoll beanstandet.
Das sind sichtbare Mängel, die der Vermietern nicht geltend machen kann, wenn diese nicht im Protokoll stehen.
Gebrauchsspuren durch normale Abnutzungen sind nicht Mietersache.
Der hat sie wohl nicht alle. Sanierung auf Deine Kosten. Auf keinem Fall so hinnehmen
- "1 Schraube in Fuge, 2 Dübellöcher" sind als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache kein behebungspflichtiger Mangel
- "12-15 Dübellöcher an Fliesen" durchaus :-O
- "Badewanne Gebrauchtsspuren" oder "Laminatboden Schäden durch Abnutzung" besagt nichts. Sind da Abplatzungen nach Fallschaden des Brausekopfs, Kratzer durch Schmuck, Mattierung durch langjährigen Scheuerpulvergebrauch, tiefe Dellen durch high heels oder Kratzer durch Möbelrücken feststellbar?
- "Rohr locker" - wie? Wurde das als Handtuchhalter oder Kleiderstände zweckentfremdet?
Das seht ihr völlig falsch. Warum sind Mängel aufgeführt, wenn sie nicht zu beseitigen wären? Wozu ein Abnahmeprotokoll, wenn es zu nichts verpflichtet?
Grds. seit ihr zu vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache verpflichtet.
Dokumentiert ein Abnahmeprotokoll Mängel von diesem Soll-Zustand, stellt dies eine positives Schuldanerkenntnis dar, den abweichenden Zustand zu beseitigen.
Auch ohne dass sich diese aus der Feststellung des Ist-Zustandes folgende Verpflichtungen der Mietparteien in das Protokoll ausdrücklich übernommen werden oder gar eine Frist zur Beseitigung gesetzt würde, so der BGH mit Urteil vom 10.11.1982 -VIII ZR 252/81; LG Potsdam, Urteil vom 26.02.2009 – 11 S 127/08
Die einzige Frage lautet: Sind nur solche Mängel aufgeführt, die ihr auch zu beseitigen hattet und handelt es sich bei den nachträglich geltend gemachten Forderungen um solche, die bei obliegender sorgfältiger Prüfung undentdeckt bleiben konnten, also um arglistig verschwiegene, verdeckte oder Almmählichkeitsschäden?
Wenn man denn die Mängel des Abnahmeprotokolls und nachträgliche Forderungen kennen würde, könnte man insoweit zielführend und belastbar antworten.
G imager761
Wurden zwischenzeitlich die behaupteten Mängel vom Vermieter beseitigt?
Ist die Wohnung inzwischen neu vermietet?
Dann bitte versuche das zu klären bzw. herauszubekommen. Wenn beides zutreffen sollte, entfällt für dich schon rein formal der Schadenersatz.
Im Übrigen: Nach 8 Jahren ist das Laminat so gut wie abgewohnt und es gälte/gilt der Grundsatz neu für alt. Es könnte nur der Zeitwert berechnet werden.
Auch kleine Macken bei vertragsgemäßem Gebrauch an Mietgegenständen sind mit der Miete abgegolten.
Was steht in deiner Schönheitsreparaturklausel im MV? Bitte hier wiedergeben. Möglicherweise wäre die Wohnung nur besenrein zurückzugeben gewesen.
Ja, Gebrausspuren an der Badewanne...
Danke für Antwort.