Mietvertrag Schufa-Auskunft

4 Antworten

Nein, es wurde nur schriftlich festgehalten, dass noch Unterlagen nachzureichen sind.
Also einfach nur „Schufa-Auskunft“ wird nachgereicht.
Vertrag wurde schon Mitte April unterschrieben.

Sofern die Unterzeichnung des Mietvertrages aufscheibend bedingt vom Ergebnis der einzureichenden Unterlagen abhänig ist, könnt man den Vertarg als schwebend unwirkssm betrachten.


Kai99367 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 15:15

Nein, es wurde nur schriftlich festgehalten, dass noch Unterlagen nachzureichen sind. 

Also einfach nur „Schufa-Auskunft“ wird nachgereicht. 

Vertrag wurde schon Mitte April unterschrieben.

14 Tage warten dann ist das Widerrufsrecht vorbei.


Gerhart  07.05.2025, 16:17

Quatsch, der Mietvertrag ist wirksam.

DerCaveman  07.05.2025, 15:04

Welches Widerrufsrecht?

DerCaveman  07.05.2025, 15:05
@JesJu

Da gibt es fuer den Vermieter aber kein Widerrufsrecht und auch fuer den Mieter nur in ganz besonderen und in der Praxis aeusserst seltenen Faellen.

Wenn der Mietvertrag bereits von beiden Seiten unterschrieben wurde, gibt es auch fuer den Vermieter kein Zurueck mehr.

Oder wurde mietvertraglich vereinbart, dass der Mietvertrag vorbehaltlich einer positiven Schufa geschlossen wurde?


Kai99367 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 15:16

Nein, es wurde nur schriftlich festgehalten, dass noch Unterlagen nachzureichen sind. 

Also einfach nur „Schufa-Auskunft“ wird nachgereicht. 

Vertrag wurde schon Mitte April unterschrieben.