Stromanschluss (nicht: Ladebox) für E-Auto aufbauen?
Hallo,
ich habe im Internet gelesen, dass man als Mieter Anrecht auf eine Ladestation für das E-Auto hat, solange man laut Mietvertrag einen festen Stellplatz hat (was bei uns der Fall ist). Allerdings befindet sich dort am Stellplatz überhaupt kein Stromanschluss.
Besteht die Pflicht für die Ladestation auch in diesem Fall, wenn erst einmal Strom zu dem Stellplatz gelegt werden müsste?
4 Antworten
Ja. Die gibt es. Nur in Ausnahmenfällen kann der Vermieter das verweigern, wie Denkmalschutz als Beispiel. Die Kosten für den Umbau trägt allerdings der Mieter.
Ach, Nachtrag: Auch die Kosten für einen eventuellen Rückbau musst Du tragen. Dafür darf der Vermieter eine Sicherheitsleistung verlangen.
Für die Verlege-/und Anschlussarbeiten der Stromzuleitung wirst Du m.W. als Auftraggeber wohl auch selbst aufkommen müssen, da ja nur ausschließlich Du künftig diese erweiterte Infrastruktur nutzen würdest.
Das verstehe ich nicht ganz. Die Infrastruktur bleibt doch bestehen, die kann jeder nachfolgende Mieter auch nutzen?
Das schon, aber der Satz "da ja nur ausschließlich Du künftig diese erweiterte Infrastruktur nutzen würdest." ist nicht richtig, oder? Ja, dass ich sie haben will, ist natürlich schon so. Ist halt irgendwie blöd, wenn der Vermieter das dann fröhlich für alle Zeiten mit vermieten kann und ich habe auch keine Möglichkeit es mitzunehmen (anders als bei einer Ladebox!) und ich musste es bezahlen.
Du kannst das Geraffel beim Auszug auch wieder abbauen und mitnehmen, aber auch dafür trägst du dann die Kosten.
Der Vermieter kann sich an den Kosten beteiligen, muss es aber nicht
Hab grad aktuell diesen Fall im Familienkreis. Schwiegersohn bekommt Mitte des Jahres ein E-Auto als Firmenwagen. Sein Vermieter bezahlt das Material, mein Schwiegersohn montiert.alles. Ist ja quasi wertsteigernd für den Vermieter, wenn er nach Auszug meines Schwiegersohnes eine Wohnung mit Lademöglichkeit am Stellplatz anbieten kann. Deshalb ist er durchaus kooperativ
Natürlich sind manche VM gegenüber manchen Erweiterungen auch kompromiss- / und beteiligungsbereit.
Selbst ein einziger Kabelanschluss im einem MFH sonst ohne Kabel kann genau diese Wohnung in etwaiger Nachvermietung ja bereits etwas aufwerten in vereinbartem Verbleib der vorfinanzierten Strukturen des Vormieters.
Du hast das Recht komplett auf eigene Kosten das Problem zu lösen, außer:
- Der Vermieter/WEG hat sich anderweitig für eine Lösung entschieden Ladepunkte zur Verfügung zu stellen.
- Die Sache ist unzumutbar für den Vermieter/WEG, weil z. B. die komplette Elektrik erneuert werden müsste, Probleme mit Denkmalschutz, ...
notting
Deine Frage stellt zwei Umsetzungen in den Raum, die komplett, technisch unterschiedlich zu betrachten sind, nach meiner Kenntnis.
Stromanschluss, also 230V in wohl den meisten Fällen. Bei einer Nutzung sollte man unbedingt im Vorfeld klären, ob das Netz für diese Dauerlast ausgelegt ist. Stromzähler und Abrechnung sind hier auch Herausforderungen.
Wallbox, diese sollte hierzulande einzeln abgesichert sein, Stromzähler ist dann wohl Verhandlungssache, da die WB meist auch eine Erfassung anbietet.
Meist scheitert es an den Kosten für die Installation, wenn man das als Einzelperson umsetzen möchte. Hier lohnt es sich so etwas gemeinsam umzusetzen.
Perspektivisch ist das m.E. eine Wertsteigerung des Objektes, aber so wohl noch nicht überall erkannt.
Wie so viele dieser Gesetzte sind sie sehr schwammig oder wage.Generell gilt aber das du seit 20 einen Anspruch darauf hast.Ich habe dir da mal was rausgepickt.
Den Artikel kenne ich, da geht es aber nur um die Ladestation. Die gehen alle davon aus, dass ja eh jeder eine Steckdose dort hat und dann ist nur die Frage: wer zahlt für die Station? Bei uns müsste man aber erst einmal Strom überhaupt zum Stellplatz legen und um DIE Kosten geht es.
Da dürfte sich zwischen Allbox und oder Kabel kein Unterschied ergeben.Vor allen Dingen müsste der Strom ja auch über deinen Zähler laufen und es müsste auch möglich sein das Kabel zu verlegen.
Soweit ich weiß, ist bereits ein Leerrohr verlegt und von der Hausverwaltung hieß es, man müsse bei Bedarf den Anschluss reinlegen. Ich frage mich halt, wer das dann zahlt und ob der Vermieter das auch verweigern kann.
Das ist komplex und das Gesetzt dazu schwammig. Entscheidungen wer da bezahlt kann auch bei einer Eigentümerversammlung entschieden werden.Grundsächlich gilt das es keine Empfehlung gibt ein E-Auto dauerhaft über eine normale Leitung zu laden.Daher fast nur Wallboxen.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/faq-elektroauto-laden/
Das gilt für die E-Ladebox. Über die Stromleitung selbst habe ich nichts gefunden