Wallbox an gemietetem Tiefgaragenstellplatz?
Hallo und erst einmal einen schönen und erholsamen Muttertag an alle Mütter und die die gern eine wären. Meine Bank vergibt im Moment Kredite für 0,15% Zinsen bei Anschaffungen im Bereich e- Mobilität, sprich für Kauf eines e-Autos und Wallboxinstallation etc. Ich habe jetzt die Genossenschaft bei der ich wohne und auch einen Tiefgaragenstellplatz miete angeschrieben und nach der Möglichkeit der Installation einer solchen gefragt. Das will man nicht. Da es kein privater Vermieter ist, sondern eine Genossenschaft, gibt es da eine Möglichkeit diese dazu zu zwingen?
5 Antworten
Soweit ich mich erinnere, hast Du mittlerweile auch als Mieter das Recht, Dir an einem gemieteten Garagenstellplatz eine Wallbox installieren zu lassen, sofern keine zwingenden technischen Gründe (z.B. zu schwacher Hausanschluss) dagegen sprechen.
Das Problem dabei:
Sofern der Stellplatz nicht untrennbar zur Wohnung gehört (laut Mietvertrag), sondern separat angemietet ist, gibt es für den Stellplatz keinen Kündigungsschutz. Du kannst zwar von Deinem Vermieter die Zustimmung zur Wallbox verlangen, aber das nützt Dir nichts, wenn er Dir dann einfach den Stellplatz kündigt. So kürzlich geschehen beim Freund meiner Tochter.
Hier muss der Gestzgeber meines Erachtens nachbessern.
Seit Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz, wonach der Wohnungseigentümer den Einbau einer entsprechenden Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen kann. Die anderen Miteigentümer können anschließend nur noch über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss soll für Letzteres ausreichen. Die Kosten für den Einbau und die Wartung der Ladestation trägt der jeweilige Antragsteller.
Diese Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts macht es auch Mieternvon Eigentumswohnungen leichter, den Einbau von Ladesäulen durchzusetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen.
Aber das geht dann ja nach hinten los
Nein, die Möglichkeit zum Zwang gibt es natürlich nicht.
Ohne das Einverständnis des Vermieters ist das nicht möglich. Das ist ja eine bauliche Veränderung, die genehmigungspflichtig ist.
Das mag sich in den nächsten Jahren ändern. Das nützt dir aber heute nichts.
Seit Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz, wonach der Wohnungseigentümer den Einbau einer entsprechenden Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen kann. Die anderen Miteigentümer können anschließend nur noch über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss soll für Letzteres ausreichen. Die Kosten für den Einbau und die Wartung der Ladestation trägt der jeweilige Antragsteller.
Diese Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts macht es auch Mieternvon Eigentumswohnungen leichter, den Einbau von Ladesäulen durchzusetzen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst tragen.
Die gesetzlichen Vorschriften haben sich geändert, sind aber z.T. Bundeslandabhängig unterschiedlich.
Der Hausanschluss muss die Erweiterung auf deine Wallbox hergeben. Du musst die komplette Installation selber bezahlen, und garantieren, sie nach deinem Auszug wieder ruckbauen zu lassen. Evtl. Dafür eine Kaution hinterlegen.
Man ein Recht auf eine Wallbox.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/laden-garage-e-auto/
Habe jetzt, da die Baugenossenschaft auf eine Leistungsmessung des Versorgers dort verweist, bei diesem angefragt, ob die Baugenossenschaft eine solche Leistungsmessung in Auftrag gegeben hat und welches Ergebnis vorliegt. Danke für den gesetzlichen Anspruchshinweis.
Aber nicht als Mieter. So wie ich es verstanden habe, gilt das nur für Mitglieder von Eigentümergemeinschaften