Bekommt man staatliche Unterstützung von Ämtern wenn man einen Bürgen braucht?
Hallo.
ich bin azubi und habe im juli ausgelernt.für (m)eine neue wohnung benötige ich einen bürgen.meine bürgin wurde abgelehnt .und in meinem umfekd bietet sich kaum jmd an .kann ich zu irgendwelchen ämter gehen wie Wohnamt etc pp., die mir 100%tig helfen können bzgl einer bürgschaft ?
bafög bekomme ich auch nicht.da ich die voreaussetzungen nicht erfülle
10 Antworten
Hier werfen etliche Kommentatoren die Begriffe Kaution und Bürgschaft in eine Topf und präsentieren den Sud auch noch falsch.
Dein Vermieter verlangt von dir eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von zwei Nettomieten und darüber hinaus ein Bürgschaft, die du hier der Höhe nach nicht bezifferst. Real wäre daher eine Bürgschaft in Höhe einer Nettomonatsmiete, weil der Gesetzgeber die Mietsicherheit auf drei Nettomieten beschränkt hat.
Vermutlich hat dein Vermieter aber im Sinn, dass hier jemand eine unbegrenzte Bürgschaft leisten soll. Folgst du dieser Forderung nicht, wird der Vermieter dir nicht die Wohnung vermieten. Daher kannst du auch keine Hilfe von der Kommune oder den Banken erwarten.
Biete dem Vermieter eine Kautionsbürgsschaft eines professionellen Anbieters an und die Barkaution wie im Mietvertrag genannt. Die R+V-Versicherung z.B. hält solche Angebote vor....
Als Bürge, gerade für junge Menschen, kommen in aller erster Linie Deine Eltern in Frage. Wenn Deine Eltern nicht bürgen oder z. B. Deine Mutter als Bürgin abgelehnt wurde, sieht es schlecht aus.
Hier geht es schlicht nicht nur darum, dass jemand für Dich finanziell einspringt, wenn es mal klemmt mit Mietzahlung und anderen Forderungen, sondern hier geht es vor allem um Vertrauen.
Wenn die Eltern schon nicht Bürgen wollen, die ihrem Spross doch eigentlich am ehesten vertrauen sollten, wieso soll ein Vermieter vertrauen?
Außerdem: Jeder anderer Bürge, der nicht aus dem familiären Umfeld kommt, würde von Dir in Haftung genommen werden für Fehler oder Versäumnisse, die Du erst in Zukunft machen könntest. Weshalb sollten Behörden, Freunde oder Bekannte ein solches Risiko eingehen?
Nein ein bürge kann auch nur zb deine Eltern oder jemand aus deiner Verwandtschaft sein der deine miete bezahlen würde wen du es nicht tust ! Freunde und bekannte sind da eher nicht geeignet oder bereit dazu! Aber statt einen bürgen bezahlt man üblicherweise eine Kaution von 3 Monatsmieten Bzw hinterlegt man etwas als Kaution!
Du wirst dir eine andere Wohnung suchen müssen zur not auch eine über eine Baugenossenschaft!
ich muss eine mietkaution in höhe von 2 kaltmieten hinterlegen und dennoch wollen die ein bürgen
eine Mietbürgschaft kann nach § 551 BGB nur für maximal drei Monate übernommen werden; eine zu Lasten des Mieters abweichende Regelung ist unwirksam;
geh zum Wohnungsamt; wenn Du die Voraussetzungen für Mietübernahme vom Amt erfüllst, kannst du auch einen Antrag auf Übernahme (Darlehensweise) der Kaution stellen;
Du meinst sicher eine Mietbürgschaft in Höhe dreier Grundmieten und nicht drei Monate
Nope.
Kein Amt bürgt für dich. Für niemanden!
Du musst schon im privaten Umfeld einen finden
Kannst du dich denn selbst finanzieren?!? Denn auch da ist kein Amt für dich zuständig.
meiner elter können nicht !
weil banken etc pp dafür zinsen zurückbekämen vielleicht ?! und freunde,weil sie selbst in Ausbildung sind .