Bürgschaft abgeschafft?
Hallo.
Bin zur Zeit auf Wohnungssuche. Habe auch eine gefunden. Könnte auch alles bezahlen. Fange eine Ausbildung an. Meine Mutter hätte eine Bürgschaft unterzeichnet, nur meinte der Vermieter, dass das nicht viel Wert hat (und es abgeschafft wurde) und sie wollen, dass meine Mutter mit im Mietverhältnis steht, also den Mietvertrag mitunterzeichnet. (Sie meinten, dass wäre für sie eine bessere Absicherung).
Da die Wohnung in einer anderen Stadt ist und meine Mutter dort nicht wohnt, müsste sie dann eine Zweitwohnsteuer zahlen?? Sie wohnt dort ja nicht, aber stünde im Mietvertrag. und dann, falls ich Sozialgeld beantragen will und den Mietvertrag einreichen müsste, könnten sich Ämter die frage stellen, ob ich mit meiner Mutter in der Wohnung lebe.
5 Antworten
Das mit der Bürgschaft geht immer noch.
Nur weil deine Mutter als Mieter mit im Vertrag steht, wird das nicht zu ihrer Zweitwohnung. Das macht es für den Vermieter nur einfacher Forderungen dierekt an deine Mutter zu richten.
Bürgschaften sind nicht abgeschafft! Der Vermieter hat das Recht, die Bürgschaft deiner Mutter abzulehnen. Eine Bürgschaft ist immer nur so gut wie der Bürge. Wenn er finanzschwach ist, nützt dem Vermieter die Bürgschaft nichts und er müßte dem Bürgen ewig mit dem Gerichtsvollzieher nachlaufen, nachdem er einen vollstreckbaren Titel gegen ihn erwirkt hat.
Es ist für den Vermieter in der Tat juristisch viel bequemer, wenn deine Mutter Mitmieterin ist. Wenn er 2 Mieter hat, ist die Chance für ihn, seine Miete püntklich und regelmäßig zu erhalten, besser. Wenn der eine nicht zahlen kann, hält der Vermieter sich an den anderen. Er kann sich aussuchen, von wem er sich die Miete holt, wenn sie nicht pünktlich eingeht.
Die Bürgschaft wurde und wird nicht abgeschafft.
Der Vermieter möchte die einfach nicht, was sein gutes Recht ist.
Und, nur weil Deine Mutter im Mietvertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass sie dort wohnt und/oder eine Zweitwohnsteuer zahlen muss.
Der Vorteil für den Vermieter:
Fällst Du aus, hält er sich an Deine Mutter. Denn ihr haftet gesamtschuldnerisch.
Bürgschaften sind nicht abgeschafft. Sie bieten dem Vermieter auch keinerlei Nachteile.
In Kurzform......Finger weg.
Ggf. bietest du noch an, eine Kaution zu hinterlegen (eh marktüblich).
Hartzer sind garnicht so unbeliebte Mieter.....ich sehe keinen vernünftigen Grund, für die Wünsche deines Vermieters.
Finger weg.
Bürgschaft ist für den Vermieter relativ uninteressant, weil sie nur bis zum Dreifachen der Monats Miete möglich ist
Der Vermieter dieses Objekts, macht das ja nur für Studenten und Azubis.. deswegen will er, dass meine Mutter mit im Mietvertrag steht (so als "verbesserte Bürgschaft").