Trennung, gemeinsamer Mietvertrag?

3 Antworten

Wenn ihr Beide den Mietvertrag unterschrieben habt, dann müssen auch Beide kündigen oder der Vermieter entlässt einen Mieter aus dem Mietvertrag, was er aber nicht machen muss.

Also bringt es dir wenig einfach nicht mehr in die Wohnung zu gehen und schon gar nichts ringt es dir die Mietzahlungen einzustellen!

Du solltest dich an den Vermieter wenden und dort die Situation schildern. Nur sie kann er eben auch nicht einfach vor die Tür setzen, wenn sie nicht will...

Zahlt Jeder einen Teil der Miete? Dan wäre die Überlegung, ob du die Miete einstellst und es darauf ankommen lässt, dass der Vermieter euch kündigt. Kann aber passieren, dass sie dann die Miete alleine zahlt, du aber immer noch im Mietvertrag stehst. Zahlt sie irgendwann nicht mehr, dann wird der Vermieter versuchen sich das Geld von dir zu holen. Wobei die Mutter ja auch eine Bürgschaft übernommen hat... Könnte ein Druckmittel sein, dass sie zustimmt dich aus dem Mietvertrag zu entlassen. Rede mit ihr nochmals drüber!

Es muss ja eine Lösung her. Und mache ihr auch klar, dass falls Dinge "verschwinden", sie mit einer Anzeige rechnen muss.

Jeder Vermieter hat das Recht die volle Miete und die gesamten Nebenkosten von jeder Person die im Mietvertrag steht einzufordern. Auch wenn es bereits zum Auszug einer Partei kam. Allerdings müssen Miete und Nebenkosten nur einmal bezahlt werden. Welche Person in der Wohnung verblieben ist, spielt für Vermieter keine Rolle. Wer im Vertrag steht, der haftet auch einzeln für alle entstehenden Kosten. Sofern das Mietverhältnis noch vertraglich besteht, wird auch keine Kaution ausbezahlt. Streitereien haben die Mieter unter sich selbst zu regeln. 

https://immobilien-galerie-tuebingen.remax.de/de/wer-zahlt-miete-wenn-ein-partner-auszieht

Wieso kündigst du nicht einfach? Meines Wissens sind bei einem Mietvertrag, in welchem zwei Parteien eingetragen sind, diese Parteien unabhängig voneinander fähig, unter Rücksichtnahme auf die Kündigungsfrist zu kündigen. Wenn die andere Partei die Wohnung halten möchte, kann sie diese dann als alleinig eingetragene Mieterin behalten - wenn nicht, muss sie halt ebenfalls kündigen.

Ein Mietvertrag ist kein Vertrag auf Lebzeiten, wenn einer der beiden Parteien sich entschliesst, auszuziehen.

frodobeutlin100  17.11.2022, 15:16

Irrtum

einen gemeinsamen Mietvertrag kann man auch nur gemeinsam kündigen

beide haften jeweils für die gesamte Miete als Gesamtschuldner

2
DerCaveman  17.11.2022, 15:18
Meines Wissens sind bei einem Mietvertrag, in welchem zwei Parteien eingetragen sind, diese Parteien unabhängig voneinander fähig, unter Rücksichtnahme auf die Kündigungsfrist zu kündigen.

In Deutschland ist das nicht so. Es koennen nur beide gemeinsam kuendigen. Allerdings besteht ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung, der erforderlichenfalls halt gerichtlich durchgesetzt werden muss.

1

Ihr koennt nur gemeinsam kuendigen. Wenn deine Ex einer gemeinsamen Kuendigung nicht zustimmt, musst du sie auf Zustimmung verklagen.