Wohnrecht von Minderjährigen?

3 Antworten

Hat er den Mietvertrag mit dem Einverständnis der Mutter geschlossen und die Mutter ist nur Bürgin oder hat die Mutter den Mietvertrag geschlossen/unterschrieben?

Wenn er quasi Hauptmieter ist und den Vertrag unterschrieben hat, kann die Mutter als Bürgin den Vertrag eigentlich nicht einfach so kündigen. Bin mir aber nicht sicher. Denn es gibt auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter. Ich weiß nicht, ob sie das Einverständis des Einzugs in die Mietwohnung einfach so wieder zurückziehen kann.

Ich würde ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Miet- oder Familienrecht empfehlen. Bzw. auf einer Website eine Beratung bestellen. Vielleicht auch erstmal in Foren, wo z.B. viele Jurastudenten und Anwäte in ihrer Freizeit unterwegs sind.

Ein Freund von mir (17) wohnt in seiner eigenen Wohnung zur Miete. Seine Mutter steht natürlich als Bürgin im Mietvertrag.

Er selbst kann den Mietvertrag aufgund seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit gar nicht selber abgeschlossen und unterschrieben haben.

Also ist es der Mietvertag der Mutter, welche diesen natürlich jederzeit kündigen kann.

Solange er noch nicht volljährig ist, kann sie das schon!