Darf ich ihr das verbieten (Wohnung)?
Darf ich der Mutter meines minderjährigen Mitbewohners das betreten der Wohnung untersagen?
11 Antworten
Du kannst ihr auch per Einwurfeinschreiben den Grund mitteilen. Nimm Dir ruhig Zeit für so ein Schreiben. Und bitte keine andere Versendeform wählen. Mache eine Kopie vom Schreiben für Dich.
Uns hier gehen die Hintergründe nicht mal den Gegenwert eines Staubkorns an. Aber lasse mich mal mutmaßen:
Kontakt zum Jugendamt besteht.
Unter der Voraussetzung wäre es sehr empfehlenswert, sie noch mal rein zu lassen, an Eure jeweiligen Zimmer den passenden Namen zu schreiben und diese Person dann dabei zu filmen, wie sie trotz Deines Protestes in Dein Zimmer geht und da widerrechtlich die Sachen durchwühlt.
Mit dem Video würde ich dann zum Jugendamt und in dessen Begleitung dann weitere Schritte gehen.
Diese Mögichkeit erscheint mir ,falls gegeben, ratsamer.
Leider gibst du keinerlei Hintergrundinformationen über die Zu- und Umstände, über den Mietvertrag, dein Verhältnis zu dem Minderjährigen usw.
ja, darfst du. gegen den willen des mieters/bewohner einer wohnung kommt man nur mit einem richterlichen durchsuchungsbeschluss hinein. da er nur mitbewohner ist, bist du der zuständige "rechte"-inhaber des hausrechtes.
es stellt sich aber die frage, warum man einer mutter verbieten muss, ihren minderjährigen sohn aufzusuchen, für den sie die erziehungsgewalt innehat. weiterhin könnte sie übers jugendamt das recht erhalten, den wohnort ihres kindes zu bestimmen und damit könnte sie zusammen mit dem amt und in polizeibegleitung den filius aus deiner wohnung holen lassen.
als minderjähriger darfst du keinen mietvertrag unterschreiben, da haben die eltern mehr als ein wörtchen mitzureden!
bis zur volljährigkeit musst du ggf. solche exzesse ertragen.
Die mietrechtliche Stellung des Minderjährigen ist zunächst zu erklären.
- Du und der Minderjährige bilden eine Mieterpartei, der Mietvertrag wurde gemeinsam unterschrieben, eine Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten liegt vor. >>>> Die Mutter darf ohne deine Genehmigung eure gemeinsame Wohnung nicht betreten.
- Der Minderjhrige ist dein Untermieter, die Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieter liegt vor, die Eltern habe dem Untermietvertrag zugestimmt. >>> In Anwesenheit des Untermieters darf die Mutter das Zimmer des Untermieters betreten, du hast kein Verweigerungsrecht des Zutritts der Mutter.
- Du beherbergst den Minderjährigen als Lebenspartner mit Zustimmung der Eltern. >>> Die Mutter hat keinen Zutritt zu deiner Wohnung ohne deine Genehmigung.
Sofern du der volljähige Hauptmieter der Wohnung bist, möglicherweise ja.
Allerdings fragt sich dann welchem Zweck das Verbot dienen soll? Zusätzlich stellt sich auch die Frage ob es dem Kontakt und Austausch zwischen dieser Frau und ihrem Kind förderlich ist.
Edit: Wenn diese Mutter das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr minderjähriges Kind hat, dann "könnte" man ihr zwar das Betreten der Wohnung verwehren - allerdings kommt sie dann mit der Polizei als Rückendeckung wieder (nehme ich an).
Sie ist doch verantwortlich für ihr Kind und kann dann darüber entscheiden ob sie den Aufenthalt ihres Kindes dort duldet oder nicht.
Stellst du dich quer, dann kann es sein das dieser Minderjährige nicht mehr zu dir darf.
Beide sind Mieter, er ist mein Kumpel