Darf meine Mutter entscheiden mit wem ich zusammen bin und verkehre?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Nein sie darf es nicht entscheiden mit wem du zsm bist &verkehrst 57%
Ja sie darf entscheiden mit wem du zsm bist & Verkehrst 30%
Anderes… 13%

7 Antworten

Nein sie darf es nicht entscheiden mit wem du zsm bist &verkehrst

Hallo Larix123!

Auch diese Frage(n) gab es hier schon sehr oft, da es viele Menschen interessiert.

Auch wenn Du minderjährig bist, gilt ab 14 (Teenager) das Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung. Dem Gesetzgeber geht es nämlich primär um die Abgrenzung zwischen Kind und Teenager. Bis 14 handelt es sich formell rechtlich um Kinder,
ab 14 um Teenager.

Du musst nicht verwirrt und gespalten sein. Menschen können viel meinen und schreiben. Wenn man sich unsicher ist, dann hält man sich eben an das Gesetz und bezieht sich stets darauf. Meinungen, Ethik, Moral und Co. interessieren nicht.

Insofern darfst Du mit 16 selbst entscheiden, ob und mit wem Du zusammen bist. Selbst wenn die Person 80 Jahre alt ist, wäre das egal. Natürlich dürfen diverse Zwangslagen, Situationen nicht ausgenutzt werden oder Geld im Spiel sein.

Sei nicht verwirrt, sondern informiere Dich:
https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032

Bild zum Beitrag

Zitat/Auszug:
Rechtslage - Schutzaltersgrenze liegt bei 14 Jahren

Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen finden sich grundsätzlich im Jugendschutzgesetz [JuSchG]. Zur Beantwortung der Frage, ab wann bzw. mit welchem Alter Kinder bzw. Jugendliche in Deutschland rechtlich gesehen eigentlich legal Geschlechtsverkehr haben dürfen, ist allerdings ein Blick in das Strafgesetzbuch [StGB] zu werfen. Dort wird im Abschnitt zum sog. Sexualstrafrecht (§§ 174 ff. StGB) unter anderem der sexuelle Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB) und Jugendlichen (§§ 180, 182 StGB) geregelt. Aus diesen Strafnormen ergeben sich im Einklang mit § 1 JuSchG und § 1 JGG [Jugendgerichtsgesetz] hinsichtlich der Altersgrenzen folgende Unterscheidungen:

  • Kinder sind Personen, die noch keine 14 Jahre alt sind
  • Jugendliche sind hingegen Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind
Mit Blick auf die §§ 176 ff., 180, 182 StGB ergibt sich, dass die sog. Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren liegt, das heißt konkret, erst ab diesem Alter haben Jugendliche grundsätzlich das Recht, Geschlechtsverkehr zu haben.
Woher ich das weiß:Recherche
 - (Sex, Mädchen, Frauen)
Libertinaerer  26.02.2024, 16:31
Insofern darfst Du mit 16 selbst entscheiden, ob und mit wem Du zusammen bist. Selbst wenn die Person 80 Jahre alt ist, wäre das egal.

Auch das ab 14: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Sei nicht verwirrt, sondern informiere Dich

Aber vielleicht nicht ausgerechnet bei DER Quelle (s. auch kritische Kommentare ebendort). Hier mal 2 Kommentare (Teil 2/3 & Teil 3/3) mit den Fehlern dort: https://www.gutefrage.net/frage/ab-wann-ist-sexueller-missbrauch-von-kindern-sexuellermissbrauch-von-kindern#comment-365913083

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Nein sie darf es nicht entscheiden mit wem du zsm bist &verkehrst
Darf meine Mutter entscheiden mit wem ich zusammen bin und verkehre?

Grundsätzlich nicht.

Irgendwie ist das gespalten, auf einer Seite lese ich immer wieder das sie es nicht verbieten dürfen und auf der anderen Seite das sie es dürfen. Was ist da jetzt nun richtig?

Beides und nichts davon.

Wenn beides zusammen in EINEM Beitrag steht, dann lohnt sich ein näherer Blick. Ansonsten steht im Netz aber hauptsächlich dummes Zeug, und sowohl "Eltern haben da nichts zu sagen" wie auch "Ist die alleinige Entscheidung der Eltern" ist in der Absolutheit beides falsch.

Korrekt ist: Es ist grundsätzlich deine Entscheidung, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

Die Ausnahmen sind allerdings selten, und der Gesetzgeber hat da hohe Hürden aufgestellt.

Deswegen mal eine gerichtliche Begründung in letzter Instanz zu einer wirklich extremen "14 & 46"-Beziehung (zu einem angeheirateten Onkel, mit elterlichen "Verboten", "heimlichem Fortsetzen der Beziehung" und letztlich "Flucht im Wohnmobil quer durch Europa während der Schulzeit"), worauf es dem Gesetzgeber ankommt: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."

"Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Onkel] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“. Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe."

Wenn das Kindeswohl also nicht ersichtlich gefährdet ist (erfundene Behauptungen und diffuse Ängste gehören nicht dazu), sind es die Eltern, die das Kindeswohl mit einem "Verbot" gefährden.

Den Eltern wurde aufgetragen, ihrer Tochter ein stabiles Umfeld inkl. ihrer Beziehung zu schaffen, aber die Tochter wollte mit ihren Eltern nichts mehr zu tun haben, kehrte nie wieder zu ihnen zurück, und ließ ihnen in einem Folgeprozess dann das Sorgerecht komplett entziehen.

Hier dieser ungewöhnliche, weil extreme Fall mal näher beleuchtet: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Anderes…

Sie darf es dir zwar verbieten, aber was du machst, bleibt deine Sache. Es gibt kein Gesetz, auf das sie sich berufen kann. Wenn sie fies ist, kann sie dich maximal in ein Heim schicken.

Anderes…

Es kommt auf die Person an mit der du verkehren willst.
Würde an deiner Stelle deiner Mutter vertrauen. Sie will dich immerhin beschützen und dir nichts schlechtes.
Hätte ich auf sie gehört hätte ich mir viel Kummer und leid erspart.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Erfahrung
Nein sie darf es nicht entscheiden mit wem du zsm bist &verkehrst

du bist ja auf dem Weg erwachsen zu werden, daher besteht Interesse daran, dass du solche intimen Dinge entscheidest. Was jetzt Liebesangelegenheiten betrifft.

Wenn du mit Leuten verkehrst, die einen schlechten Einfluss auf deine Entwicklung nehmen könnten, z.B. Drogenmilieu, da könnte sie sich durchaus einmischen.

Larix123 
Fragesteller
 10.02.2024, 11:48

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, wenn mein Partner keinen schlechten Einfluss hat wie Drogen darf sie es nicht verbieten?

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CliffBaxter  10.02.2024, 11:53
@Larix123

aus der Frage konnte man nicht eindeutig entnehmen, ob es dir um eine/n Partner/in in einer Beziehung geht oder um allgemein Umgang mit Bekannten/Freunden mit denen man "verkehrt".

Beim Partner müsstest du das ja entscheiden. Wenn du hingegen schlechten Umgang mit fragwürdigen Bekannten hättest, könnte ich mir vorstellen, dass sie Einfluss nehmen würde.

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