Darf Bürgermeister am Sonntag mein privates Grundstück betreten?
Darf der Bürgermeister mein privates Grundstück betreten? Der Bürgermeister ist am Sonntag durch unsere Nachbarn zu meinem Grundstück gekommen und hat Fotos gemacht, weil wir die Grundstückgrenze Zäunen wollten. Deshalb haben die Nachbarn an einem Sonntag den Bürgermeister hergeholt. Darf der Bürgermeister ohne meine Erlaubnis Fotos machen? Darf der Bürgermeister mir etwas an einem Sonntag verbieten?
8 Antworten
Du willst doch dein Grundstück einzäunen und somit etwas vom Bürgermeister und nicht umgekehrt.
Darf der Bürgermeister ohne meine Erlaubnis Fotos machen?
Die dienen wohl dazu sich ein Bild von der Lage zu machen. Die macht er sicher nicht aus Jux und Tollerei und weil ihm gerade langweilig ist. Außerdem: siehe Antwort oben
Darf der Bürgermeister mir etwas an einem Sonntag verbieten?
Natürlich, wenn es in seine Kompetenz liegt. Er ist auch am Sonntag ein Amtsträger und nicht nur wenn er zu den Kundenverkehrszeiten im Büro sitzt.
Darf der Bürgermeister mein privates Grundstück betreten?
Darf er nicht, wenn du es nicht willst, aber wie gesagt, du willst etwas von ihm, nicht er von dir.
Nein, das darf er nicht.
Aber hattest du einen Nachteil daraus? Vermutlich nicht. Also rede mit ihm und mach ihm klar, dass er das ohne Erlaubnis bitte nicht machen soll und fertig.
Ja hatte einen Nachteil Bürgermeister meinte das ich es nicht einzäunen darf und es wurde von Nachbarn angezeigt
Natürlich, er wird ja nicht über den Zaun klettern.
Zudem, unserer ist gewählt für 24 Stunden, nicht für 35 Wochenstunden von Montag bis Mittwoch.
Das dürfte vom Wochentag unabhängig sein :) Das darf er NICHT.
Andererseits ist nun klar, woher der Wunsch nach einem Zaun kommt...
Warum ziehst du nicht einfach einen Zaun auf DEINEM Grundstück?
Privat Grundstücke darf man doch überall voneinander mittels Zauns trennen…
Nochmal: du darfst natürlich einen Zaun auf deinem Grundstück ziehen
Google mal ‚einfriedungspflicht‘
dann findest Du z.b. sowas;
Einfriedungspflicht: Muss das Grundstück eingezäunt sein?
Jeder Grundstücksbesitzer hat gemäß § 903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zunächst das Recht, auf seinem Grundstück Zäune oder andere Arten der Einfriedung zu errichten, um sich vor unbefugtem Betreten zu schützen. Eine Einfriedungspflicht allerdings besteht nur dann, wenn ein unmittelbarer Nachbar verlangt, dass ein Zaun oder eine Hecke die Grundstücke optisch klar voneinander trennen soll. Fast alle Bundesländer regeln dies in ihrem Bau- und Nachbarrecht entsprechend.
quelle:
du willst das, also hast du das recht dazu
nur die Höhe schreibt dir das örtliche Rathaus vor
Mein grundstück ist eh bereits eingezäunt aber wir haben oben noch 3 m grundstück grenze gehabt die wir halt jetzt auch mit zaun sperren wollten
Und die Nachbern wollten es nicht das wir oben einzäunen haben dann die Bürgermeister geholt damit wir es nicht einzäunen