Unterhalt?

5 Antworten

Ihr könnt natürlich untereinander das Ganze regeln wie es euch beliebt. Aber ganz so einfach dürfte die Sache nicht werden.

Denn wenn du mit den Kindern ausziehst, dann ist er natürlich den Kindern zum Unterhalt verpflichtet und dir ggf. ja auch zu Trennungsunterhalt. Also warum sollte er die komplette Miete dann auch noch übernehmen? Da ist eigentlich schon vorprogrammiert, dass es zu Problemen kommt.

Du bist als Mieterin natürlich auch für die Miete mit zuständig. Würde er also nicht zahlen, dann würde der Vermieter auf dich zukommen. Denn dem ist es egal woher er seine Miete bekommt.

Da wäre zu überlegen, ob man den Vermieter nicht bittet dich aus dem Mietvertrag zu entlassen. Das wäre dann zumindest ein sauberer Abschluss. Wobei der sich nicht drauf einlassen muss.

Versucht einfach erstmal da eine vernünftige Regelung dran zu kriegen, die für alle Beteiligten fair ist. Oder du suchst dir einen Anwalt, der es auch ordentlich ausrechnet was den Kindern zusteht und ggf. auch dir.

anamoR59  22.03.2024, 10:42

Denke der Vermieter hat ähnliches im Sinn wie es damals bei mir nach der Trennung war. Ich wollte ausziehen, mein Partner nicht. Eine Kündigung hätte der Vermieter nur von beiden Seiten entgegengenommen und wenn der Ex-Partner in der Lage ist die Kosten der Wgh als alleiniger Mieter zu tragen hätte er mit diesen einen neuen geschlossen. Dem war leider nicht so. Hilft nur reden, Wgh. Suche für beide und Cut. Lässt sich nicht reden, bleibt nur sich rechtlichen Beistand zu nehmen.

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Aufgrund des gemeinsamen Mietvertrages hast auch Du ein Schuldverhältnis. Es wäre anwaltlich zu klären, ob Dein Mann anteilig Deinen Mietanteil Dir gegenüber geltend machen kann - ggf. gegen die grundsätzliche Versorgung der Kinder aufrechnen darf. Grundsätzlich sind das zwei verschiedene Schuldverhältnisse, die auch getrennt zu realisieren sind.

Das bedeutet, dass er den vollen Unterhalt für die Kinder überweist und Du ihm den auf Dich entfallenden Mietanteil bezahlst oder direkt an den Vermieter überweist. Ob ich damit richtig liege, würde ich anwaltlich nochmal klären lassen.

Ja. Die Kinder können schließlich nichts dafür, wenn die Wohnungssuche nicht klappt.

Muss er dan trotzdem Unterhalt für die Kinder zahlen oder nicht da er die gemeinsame Wohnung noch weiter zahlt.

Grundsätzlich: JA

Er könnte - aufgrund der Miete - einen höheren Selbstbehalt ggf. beim Gericht beantragen, wenn ihr Euch nicht einigen könnt.

Unterhalt geht vor Miete. Seine höheren Kosten könnten den Unterhalt mindern