Wann ist eine Bürgschaft beendet?
Folgende Situation: Person A möchte eine Wohnung mieten, ist aber noch zu jung und der Vermieter verlangt eine Person B, die eine Mietbürgschaft mit Person A eingeht. Diese erfolgt. Nach der Kündigung des Mietvertrages von Person A, die unter anderem Mietschulden hat, aber den Schlüssel für die Wohnung an den Vermieter abgegeben hat und somit der Vertrag gekündigt ist, was ist mit Person B die eine Bürgschaft für Person A eingegangen ist? Ist die Bürgschaft mit dem Mietvertrag beendet? Oder läuft die Bürge dennoch weiter?
6 Antworten
aber den Schlüssel für die Wohnung an den Vermieter abgegeben hat und somit der Vertrag gekündigt ist,
Schlüssel abgeben ist doch keine Kündigung!
Selbst NACH einer Kündigung können noch sehr viele Verpflichtungen aus dem Vertrag bestehen!
Daher ist der Bürge, selbst nach einer rechtmäßigen Kündigung, noch lange nicht aus der Bürgschaft entlassen.
Solange der Vermieter noch rechtmäßige Forderungen hat, muss der Bürge auch dafür eintreten.
der Bürge wird aus der Bürgschaft entlassen, wenn die Miete bis zum letzten Tag abgerechnet wurde - und darüber hinaus bis zum Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung. Wenn alle Schulden beglichen sind.
Die Bürgschaft ist beendet, ABER die Schulden die da entstanden sind bis zum Vertragsende zahlt der Bürge (mit)
Person B haftet für alle Mietschulden die im gesamten Mietzeitraum entstanden sind.