Bürgschaft wie?
Angenommen mein Vater bürgt für mich, wenn ich in eine Wohnung einziehe. Wie genau muss man die Bürgschaft denn für den Vermieter verschriftlichen? Braucht man dazu bestimmte Formulare oder muss mein Vater einfach den Mietvertrag mit unterschreiben?
5 Antworten
So einfach ist das nicht mit einer sogenannten "Bürgschaft". Der Bürge bürgt nur für 3 Monate und das ist mit der Kaution bereits abgegolten. Also vollkommen Unsinn, eine Bürgschaft zu machen. Der Bürge muß mit in den Mietvertrag als Mieter Nr. 2, dann geht es.
Der Vermieter bereitet ein Formular vor.
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"Verschriftlichen" - you made my day.
Klingt fast so toll wie das unbeholfene Teeniegestammel für beschleunigen: "verschnellern".
Kennst Du Google? Anscheinend nicht oder Du bist einfach stinkend faul.
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/elternbuergschaft-fuer-mieter
Nur eines von viele Google Ergebnissen
Er muß auch den Nachweis bringen, daß er notfalls für Dich bürgen kann, indem er seine Einkünfte und Vermögen offen legt. Ein Bürge muß ja im Notfall Deine Kosten tragen können.
Wer Bürgt denn noch? Solche Vermieter gehören geblockt..
Du hast es erfasst: ich weiß nicht, was Google ist.