Kann ein Vermieter mich kündigen wenn mein Bürge aussteigt?

4 Antworten

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Ein Bürge kann nicht nach Belieben austeigen. Der Bürge kann die Bürgschaft zwar kündigen, diese Kündigung wirkt dann aber erst am dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter gesetzlich die Möglichkeit hat, dich zu kündigen.

Einen Bürgen zu finden ist nicht so einfach. Meistens lassen sich die Eltern davon überzeugen, eine Bank macht da meistens aber nicht mit.

Es gibt Kautionsversicherungen. Von diesen ist aber unbedingt abzuraten, da sich dich sehr teuer kommen. Besser ist es, einen Kleinkredit bei einer Bank aufzunehmen, und damit dann eine Barkaution an den Vermieter zu leisten oder in Form eines verpfändeten Kautionssparbuchs.

Eine Bankbürgschaft ist in diesem Fall üblich. Häufig auch die Bürgschaft der Eltern, wenn das Kind noch studiert.

Ein Bürge kann in der Regel nicht einfach "aussteigen". Das ist genau der Charakter einer Bürgschaft, um die Begünstigten abzusichern.

Wie soll das denn gehen>? Ein Bürge kann nicht einfach sagen, ab dem xx. bürge ich nicht mehr.

Und wenn dem Vermieter die vereinbarte Sicherung nicht mehr zur Verfügung steht, sind ja die Vertragsvoraussetzungen nicht mehr gegeben. Dann kann er kündigen.

marcle94 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:17

Mein Bürge steht ja nicht im Mietvertrag.

Was passiert jetzt im Todesfall zum Beispiel. Muss ja irgendwie ne Möglichkeit geben

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GutenTag2003  25.07.2021, 17:19
@marcle94

In diesem Fall hat der Vermieter Pech ... und keinen Bürgen mehr. Deinen Zahlungsverpflichtungen musst Du selbstverständlich nachkommen, willst Du keine Kündigung erhalten.

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AndreQM1  25.07.2021, 17:33
@GutenTag2003

Im Todesfall bürgt der Erbe da er alle Verpflichtungen mit der Erbannahme übernimmt

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sowas in der Art habe ich gerade mal nachgelesen. Du kannst das selber auch googeln Thema Bürge im Mietrecht.

ich habe nachgelesen, dass ein Bürge ausschliesslich für Kaution haften darf! Für nichts sonst. Aklles adnere ist auf dem papier und juristisch ncihts wert, da es so dann nicht rechtsgültig sei.

Bitte lies selber genau nach.

marcle94 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:16

Verwirrt halt alles sehr, gibt gefühlte 300 Arten von dem Zeug

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Elizabeth2  25.07.2021, 17:17
@marcle94 jo, aber du fragst ja Bürge im Mietrecht.Wann darf der Vermieter eine Bürgschaft für die Mietzahlungen verlangen?

Vermieter sind verständlicherweise daran interessiert, möglichst an solvente Personen zu vermieten und sich die regelmäßigen Zahlungen der vereinbarten Miete abzusichern. Dazu ist es ihnen erlaubt, Kaution zu verlangen, die sie auch in mehr als nur einer Zahlungsform einfordern können.

Es ist demnach zulässig, dass ein Vermieter zu Beginn eines Mietverhältnisses sowohl auf der Zahlung einer Barkaution als auch der Hinterlegung einer Bürgschaft besteht. Allerdings ist dies an Bedingungen geknüpft:

  1. Sowohl Barzahlung der Kaution als auch Bürgschaft müssen im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Andernfalls darf der Vermieter diese nicht verlangen.
  2. Die gesetzliche Obergrenze für die Mietsicherheit muss eingehalten werden. Diese ist auf drei Monatsmieten – ohne Betriebskosten – festgelegt.

Die Höhe der Mietkaution ist somit begrenzt und zwar unabhängig davon, ob sie in Form einer Bürgschaft oder als Kaution in bar hinterlegt werden soll.

Zahlt ein Mieter eine Barkaution in Höhe von drei monatlichen Kaltmieten, ist deshalb die Forderung nach einer Bürgschaft zusätzlich zur Mietkaution unzulässig. Rechtlich wird hier von einer Übersicherung gesprochen. Liegt eine solche vor, ist die Vereinbarung über die Barkaution nach wie vor gültig, die Vereinbarung der Bürgschaft aber wird unwirksam. Der Bürge muss in diesem Fall nicht für den Mieter haften, sollte dieser mit seiner Miete im Rückstand sein oder Schäden an der Mietwohnung verursachen.

aus:

https://www.mietrecht.com/buergschaft/

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adelaide196970  17.04.2022, 13:48

Bürge haftet nur für 3 Monate oder für Kaution 3 Monate.

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