Die vorrangige Frage wäre zunächst, ob die Kündigung denn auch wirksam ist. Das muss nicht zwingend so sein. Dass das Haus herunter gewirtschaftet wurde, sagt dazu gar nichts aus.Da gehört mehr dazu. Die Rechtsprechung setzt hohe Anforderungen an eine solche Kündigung. Daher muss auch die Begründung in der Kündigung ausführlich sein und bestimmte Informationen enthalten. Sanieren kann man ein Haus auch mit Mietern. Man muss diesen halt eine Ersatzwohnung geben oder die Miete ist um 100% gemindert, doch der Vertrag läuft weiter. Nur deswegen zu kündigen, dass man dann nachher mit höherer Miete neu vermieten kann, ist nämlich unzulässig.

...zur Antwort
Feststellungs- oder Leistungsklage bei rückwirkender Mietminderung?

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten eine Klage gegen meinen Vermieter eingereicht, in dem ich ihn dazu auffordere, die (defekte) Badezimmerheizung zu reparieren, weil er ganz lange nichts gemacht hat trotz Aufforderungen, sowie folgendes: "II.

Festzustellen, dass die monatliche Bruttomiete in Höhe von derzeit ***,00 Euro (inkl. Betriebskosten und Heizkosten) wegen der seit Mietbeginn am **.**.2024 anhaltenden Funktionsunfähigkeit der Badezimmerheizung ab dem 08.12.2024, hilfsweise ab einem früheren, vom Gericht zu bestimmenden Zeitpunkt, bis zur vollständigen Mängelbeseitigung in Höhe von 20 %, hilfsweise in einem vom Gericht gemäß § 287 ZPO zu bestimmenden Umfang, gemindert ist."

Ich bin kein Jurist und habe die Klage nach meinem besten Können geschrieben. Da ich zusätzlich einen Antrag auf PKH gestellt habe, ist die Klage noch nicht anhängig.

Die Klageschrift habe ich am 15.04.2025 beim Amtsgericht eingereicht, am 23.04.2025 hat mein Vermieter die Heizung repariert (die haben einfach das Rohr im Keller aufgedreht, ohne mich zu benachrichtigen). Ich habe das dem Amtsgericht gemeldet und den Antrag auf Reparatur zurückgezogen. Jetzt schreibt mein Vermieter in einer Stellungnahme zu meinem Antrag auf PKH an das Gericht, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, weil ich ja eine Leistungsklage einreichen müsste und keine Feststellungsklage.

Ich frage mich aber, ob das stimmt, weil die Höhe der Mietminderung sowie die Dauer ja noch fraglich ist und ich das erstmal gerne klären möchte bevor ich meinen Vermieter auf Zahlung verklage. Hat mein Vermieter Recht oder was soll ich jetzt machen? Ich weiß, dass das ein recht kompliziertes Thema ist, aber ich würde mich wirklich sehr über eine fachkundige Meinung freuen!

...zum Beitrag

Eine rückwirkende Mietminderung ist aufgrund von §814 BGB ausgeschlossen. Diese Klage kann man sich also sparen.

...zur Antwort
Rechtlich Erlaubt Wohnung?

Hallo, ich habe letztes Jahr im Juni eine Wohnung gekauft in einem Mehrfamilienblock. Die Wohnungen wurden von einem Makler verkauft, der mit dem Bauleiter zusammen arbeitet, und ich habe den Parkplatz 19 laut Plan direkt vor meiner Wohnung gekauft so dass ich über den Garten in die Wohnung kann, welches die Empfehlung vom Makler war. Ein paar Wochen darauf. War ich auch beim Notar mit dem Verkäufer der Neubauwohnungen und in diesen Notarvertrag ist auch ein Plan mit dem Parkplätzen, auf dem es anzeigt. Dass die Nummer 19 direkt vor meiner Wohnung ist beziehungsweise Garten. Heute kam Der Bauleiter auf mich zu und wies mich darauf hin, dass ich am falschen Parkplatz stehe. Ich meinte darauf hin, dass dies nicht sein kann. Dass laut Notarvertrag und Plan, dass mein Parkplatz ist. Der Mann hat mir daraufhin einen neuen Plan gezeigt. Wo ein Parkplatz mehr zu sehen ist und darauf hin sich auch die ganzen Parkplätze verschoben haben und mein Parkplatz meiner Wohnung ist, sondern sich eins nach rechts verschoben hat und mein Parkplatz jetzt vor einem anderen Gartenwingang ist. Ich habe ihm daraufhin erklärt, dass ich diesen Plan noch nie gesehen habe. Und mir auch nicht gesagt wurde, dass mein Parkplatz sich verschiebt, da ich ja laut Notarplan den direkt vor meiner Wohnung gekauft habe.

jetzt Problem, dass der Parkplatz vor meiner Wohnung verkauft wurde und da habe ich rechtliche Chancen irgendwie mein Parkplatz wieder zu bekommen beziehungsweise eine Entschädigung etc.

Vielen dank ich vorraus

Der grüne plan ist der laut notarvertrag der andere ist der neue den ich vor heute noch nie gesehen hab

...zum Beitrag
jetzt Problem, dass der Parkplatz vor meiner Wohnung verkauft wurde

Das ist nicht möglich. Sie haben den Parkplatz laut Grundbuch gekauft, und somit kann nicht jemand anderes den Parkplatz kaufen, ohne dass Sie mit diesem einen Kaufvertrag machen. Wenden Sie sich an den Notar, um die Sache zu klären.

...zur Antwort

Ein Beschluss wäre dafür erforderlich. Jedoch wäre es besser, einen neuen Wirtschaftsplan zu beschließen, der den aktuellen Kosten entspricht. So kommt mehr Geld von den Eigentümern. Das wäre die bessere Lösung anstatt die Erhaltungsrücklage anzugreifen.

...zur Antwort
Sie meinte ,sie wollte noch Daten prüfen und mir dann heute noch bescheid geben.

Dieser Satz ist eine indirekte, freundlich formulierte Aussage und soll eigentlich bedeuten: Sie hat einen anderen Bewerber, den sie bevorzugen wollen würde, aber wartet noch, ob dieser zusagt.

...zur Antwort
länger als sechs Monate mit der Schadensersatzforderung Zeit lassen

Die Frage bezieht sich nicht auf eine Geldforderung, sondern es geht um die Aufrechnung mit der Kaution. Und die Aufrechnung ist nach §215 BGB auch nach den 6 Monaten noch möglich.

Ist das eine gleichartige Forderung?

Für Beschädigungen ja, denn für diese verlangt der Vermieter Geld. Die Kaution ist auch eine Forderung in Form von Geld. Somit ist das gleichartig. Ein Beispiel für nicht gleichartige Forderungen sind die Schönheitsreparaturen, da diese eine Leistungspflicht des Mieters ist, zumindest vorläufig, sofern sich der Mieter nicht weigert, diese zu tun.

Der Vermieter verfolgt das Ziel die Kaution für Schäden zu behalten.

Ganz so einfach kann es sich der Vermieter nicht machen. Er muss schon eine Abrechnung schicken, in der er aufführt, welchen Betrag für welchen Schaden er im Detail abzieht. Nur so kann der Mieter prüfen, ob das berechtigt ist. Es gibt nämlich Schäden, für die der Mieter gar nicht aufkommen muss, sondern das Sache des Vermieters ist. Am Ende könnte vielleicht noch ein Betrag übrig bleiben, den er zurück zahlen muss.

...zur Antwort

Es ist möglich, dass der Vermieter die Gebühr bezahlt und dann anteilig von den Mietern verlangt. Das darf man so vereinbaren.Aber der Vermieter muss damit nicht einverstanden sein. Man muss es absprechen.

Ansonsten bezahlt einer der WG Bewohner und vereinbart mit den anderen, einen Anteil dafür zu bekommen. Diese Anderen brauchen die Beitragsnummer des Zahlenden, um das dem Beitragsservice mitzuteilen.

Etwas problematisch ist es, wenn einer der Bewohner einen Grund zur Befreiung von der Gebühr hat. Denn dieser könnte sich demnach vielleicht auch weigern, einen Anteil zu zahlen.

...zur Antwort

Der genannte Paragraph gilt nur bei Mietsachen, die keine Wohnungen sind. Bei Wohnungen hingegen gilt §563 oder §564 BGB.

§563 BGB ist relevant, wenn mit dem Verstorbenen noch jemand anderes zusammen gewohnt hatte im gemeinsam geführten Haushalt. Hierbei ist die Möglichkeit der Sonderkündigung sehr eingeschränkt.

§564 BGB gilt für den Erben des Verstorbenen, sofern §563 nicht gilt, es also keine Mitbewohner gab. Hier gilt das Sonderkündigungsrecht. Und ja, es sind 3 Monate. Es kann sein, dass der Vertrag normal länger laufen würde, und nur das entfällt durch die Sonderkündigung.

was soll ich machen , da ich immer diese 3monatige Kündigungsfrist einhalten muss.

Man kann auch einvernehmlich eine frühere Vertragsauflösung vereinbaren, wenn Mieter und Vermieter das gleichermaßen wollen.

...zur Antwort

Dafür gibt es keine Festlegung, weder im Gesetz noch in einem Urteil. Es kann sogar auch möglich sein, dass der Vermieter gar nicht einziehen braucht und die Kündigung trotzdem nicht missbräuchlich war. Es kommt einzig und allein darauf an, ob der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich bestand. Anschließend können sich die Dinge des Lebens ändern und man muss neu planen. Das muss man immer im Einzelfall bewerten, was ein Richter im Streitfall auch tun würde.

...zur Antwort

Der Denkfehler ist, dass es nicht darauf ankommt, ob die Wohnung frisch renoviert übergeben wurde an den neuen Mieter, sondern ob sie einen renovierungsbedürftigen Eindruck macht. Das ist ein Unterschied, was bedeutet, dass man nicht mit der Lupe nach unschönen Stellen suchen darf, sondern der Allgemeineindruck zählt.

Hier in diesem Thema steht:

weil es ihnen nicht notwendig erscheint

Das verstehe ich so, dass eben die Wohnung keinen renovierungsbedürtigen Eindruck macht. Somit entällt auch nicht die Renovierungspflicht des neuen Mieters, sofern auch die Klausel im Vertrag wirksam ist.

...zur Antwort

Es ist nicht richtig, die Tätigkeit über das Gewerbe auszuführen. Denn es handelt sich um ein Angestelltenverhältnis. Man führt die Arbeiten nicht selbständig aus, sondern auf Anweisung des Vermieters und nur für diesen einen Auftraggeber.

Aus diesem Grund muss der Vermieter eine Anmeldung als Minijob machen. Es wird dann auch eine Anmeldung der der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgen, über die man versichert ist.

Für den Winterdinst ist wichtig, dass ihr dann durchaus in der Haftung seid. Sollte also jemand ausrutschen und sich verletzen, weil die Aufgabe nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, kann man Schadenersatz verlangen.

Zu beachten ist auch, dass der Vermieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf alle(!) Mieter umlegen muss, also auch auf euch selbst. Das bedeutet, ein Teil der Vergütung wird euch wieder abgezogen dadurch. Das lässt sich nicht vermeiden, weil sonst die Abrechnung falsch wird. Ausgleichen kann man das nur, indem man eine etwas höhere Vergütung vereinbart.

...zur Antwort
Ist das Betrug was der Vermieter macht?

Hallo, folgendes Problem. Mein Vermieter hat nach nichtmal 5 Monaten die Nebenkosten erhöht worauf ich im März gekündigt habe. Also ist die Kündigungsfrist ja bis Juni. Ich bin Ende April nach Italien gezogen, da ich dort schon Arbeit gefunden habe und ich dann gesagt habe das ich bis Juni trotzdem zahle wenn es natürlich keinen Nachmieter gebe. Er hat mich gefragt ob ich einen Nachmieter kennen würde, sodass er einzieht und ich nichts mehr zahlen muss, leider wollte niemand die Wohnung weil niemand 1.1380 Euro für eine 2,5 Zimmer Wohnung zahlen will. Also war die Schlüsselübergabe am 22.04.2025. Ich war in Kontakt mit einer Familie die sich die Wohnung angeschaut hatte und sie hat mich immer informiert wenn es was neues gab. Sie sagte zu mir die Schlüsselübergabe wäre am 26.04.2025 und das der Mietvertrag ab 01.05.2025 läuft und sie auch die Kaution schon gezahlt hat. An der Schlüsselübergabe hat er es mir nicht mitgeteilt das es Nachmieter gab, habe nichts gesagt, da ich mit meinen eigenen Augen sehen wollte ob wirklich jemand einzieht. Tatsächlich ist die Familie eingezogen woraufhin ich den Vermieter eine Mail geschrieben habe. Daraufhin antwortete er: “Ob ein Nachmieter vorhanden ist oder nicht, spielt keine Rolle - Sie müssen Ihren Vertrag einhalten.

Ich hatte Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, das Sie einen Nachmieter stellen können, damit wäre ich einverstanden gewesen und Sie hätte keine weitere Miete bezahlen müssen.

Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, müssen Sie sich daran halten.”

Das kann er doch nicht machen??? Das er von zwei Partein Miete erhält???? Oder bin ich blöd das ist doch illegal. Ich werde mir ein Anwalt glaube ich holen.

...zum Beitrag

Gemäß §537 Abs. 2 BGB sind Sie von der Zahlung der Miete befreit, sobald die Wohnung jemand anderem übergeben wurde. Doppelt kassieren darf der Vermieter nicht, das ist im Gesetz berücksichtigt. Betrug ist das jedoch nicht.

§537 BGB:

(2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.

Sofern Sie die Miete für Mai schon bezahlt haben, fordern Sie diese zurück, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe.

...zur Antwort
was laut Jobcenter-Richtlinien 76 € über dem anerkannten Höchstsatz liegt. Aufgrund dessen wurde die Übernahme der Kosten abgelehnt.

Damit ist gemeint, dass der Betrag, um den die Miete jetzt teurer wird, abgelehnt wird. Die bisherige Miete muss aber weiter gezahlt werden. Diese müsste ja auch weiter bezahlt werden, wenn ihr in der bisherigen Wohnung bleibt. Außerdem müssen keine Umzugskosten gezahlt werden.

...zur Antwort

Das ist keine Provision, sondern die Gebühr für die Arbeitsleistung der Hausverwaltung, die Zustimmung zu bearbeiten. Dieser Arbeitsaufwand ist nicht in der normalen Verwaltervergütung enthalten und muss extra gezaht werden. Das ist völlig normal. Dies ist auch im Verwaltervertrag festgelegt und in der Teilungserklärung steht, dass eine Zustimmung nötig ist.

Die Zustimmung kann aber nur aus sehr wichtigen Gründen verweigert werden. Das kommt sehr selten vor. Man muss sich in der Regel keine Sorgen machen, dass die Zustimmung nicht kommt.

...zur Antwort

Nach den Gesetzen in Deutschland ist es nicht erlaubt einen Mitbewohner eigenmächtig raus zu werfen. Man benötigt dazu einen gerichtlichen Titel und den Rauswurf macht dann der Gerichtsvollzieher.

Das gibt unabhängig davon, ob es sich um ein Mietverhältnis handelt oder nur so jemand bei einem wohnt. Jedoch ist diese Frage dafür wichtig, unter welchen Voraussetzungen dieses "Wohnverhältnis" gekündigt werden kann und mit welchen Fristen. Dazu kann man an dieser Stelle nichts sagen, da zu wenig Details bekannt sind.

Kann ich ihn unter diesen Umständen auffordern, auszuziehen?

Ihn auffordern kann man selbstverständlich, aber nicht eigenhändig vor die Tür setzen. Und man muss prüfen, mit welchen Fristen diese Aufforderung (Kündigung) gesetzlich verbunden ist.

...zur Antwort

Die Ursache der Kosten ist ganz eindeutig die, dass Sie einen sehr hohen Verbrauch haben, das ist also selbst gemacht. Man hätte sicherlich etwas sparen können. Für die Heizung sind es mit 5475 Einheiten 48 % des Verbrauchs vom ganzen Haus. Beim Warmwasser sind es mit 46 m³ 42% des Hauses, und der Kaltwasserverbrauch macht 35%.

Ein paar kleinere Fehler werden sich in der Abrechnung finden lassen, aber die machen vom Betrag her so gut wie nichts aus. Zur weiteren Prüfung muss man sich dann noch die Belege vom Vermieter zeigen lassen.

...zur Antwort

Man könnte diese Situation klug für sich nutzen. Denn wenn der neue Vertrag Dinge enthält, die einen als Mieter in eine schlechtere Position bringen, dann ist das der ideale Ausgangspunkt für Verhandlungen. Es gibt vielleicht die eine oder andere Sache, die man sich als Mieter wünschen würde, der Vermieter dazu aber nicht verpflichtet ist. Um solche Dinge kann man den Vermieter im Gegenzug bitten. Der Vermieter sieht dann selber, dass er mit seiner Vorstellung so einfach nicht durch kommt, ohne dass man ihm juristische Belehrungen geben muss, und ein respektvoller Umgang miteinander kann geschaffen werden.

...zur Antwort

Schreiben Sie dem Vermieter einen Brief und fordern ihn darin auf, die Kaution plus Zinsen zu erstatten. Geben Sie dazu auch die Kontonummer an. Schreiben Sie weiter, dass wenn der Vermieter der Meinung ist, etwas von der Kaution abziehen zu dürfen, möchte er darüber eine Abrechnung schicken, aus der hervor geht, viele genau und wofür genau abgezogen wurde, sodass man prüfen kann, ob das berechtigt ist.

...zur Antwort

Man muss hinsichtlich des Schimmels immer auch die Temperatur mit anschauen, die Luftfeuchtigkeit allein hilft nichts. Und hierbei ist der kritische Bereich immer nur an den Wänden. Denn wenn diese kalt sind kühlt sich die Luft im Bereich der Wände ab und die Feuchtigkeit kann kondensieren und sich an den Wänden dann ablegen.

Um Schimmel zu vermeiden sollte man an den Außenwänden der Wohnung nichts direkt an die Wand stellen, immer etwas Abstand lassen, dass die Luft zirkulieren kann. Der Wert der Luftfeuchte ist allein für sich genommen nicht so bedeutend, außer es wären permanent über 80%.

...zur Antwort