Mieter hat gekündigt. Wohnung steht dann leer. Muss ich nun als Eigentümer einen Gasvertrag wegen der Etagenheizung abschließen und was ist mit Stromvertrag?


15.07.2025, 15:03

Die Wohnung hat eine eigene Gas-Etagenheizung für sich im MFH und die Wohnung steht zum Verkauf....aktuell keine weitere Vermietung geplant.

Muss ich bis zu Verkauf nun zwei eigene Verträge abschließen?

3 Antworten

Ja, musst Du jetzt alles selber abschließen oder Du riskierst geplatzte Wasserrohre im Winter. Falls Du aber einen Nachmieter vor dem Winter hast, kannste es lassen.

Man muss als Eigentümer keinen Vertrag abschließen. Jedoch wird der Versorger dann die Versorgung sperren. Das verursacht Kosten, die man als Eigentümer zahlt. Da kommt es günstiger, vorrübergehend die Grundgebühr zu zahlen. Wenn kein Verbrauch erfolgt, bleibt es ja bei der Grundgebühr.

Einfach beim Netzbetreiber melden und die Zählerstände zum Auszug des Mieters mitteilen. Der Netzbetreiber ist meistens die Stadtwerke.

Kommt darauf an, ob der Gasbezug für sämtliche Deiner Wohnungen in diesem Haus über eine Hauptverteilerleitung mit Sammelzähler samt Nebenzählern über Deinen eigenen Brennstoffankauf laufen, oder ob jede einzelne Wohnung einen eigenen Vertrag samt Direktbezug mit dem Brenngasversorger hätte.

Bei Strom ist in MFH ansonsten eher Einzelvertrag zwischen Mieter und Stromversorger üblich. Somit kündigt hier dann der Mieter seinen Strombezug beim Energieversorger selbst, und Du müsstest für die Übergangszeit wegen Strom in Deiner nun leerstehenden Wohnung ggf. beim Versorger auf Grundversorgung umschreiben lassen.


schelm1  15.07.2025, 15:10
Eigentümer einen Gasvertrag wegen der Etagenheizung
christl10 
Beitragsersteller
 15.07.2025, 15:01

Die Wohnung hat eine Gas-Etagenheizung für sich im MFH.