Hi, folgender Sachverhalt:
-Einen Gebrauchtwagen vor kurzem gekauft
- 2000 Euro an Reparaturkosten erbracht (Zahnriemen etc.)
- Nur 2 Monate gefahren, dann Getriebeschaden
-Händler zur Mängelbeseitigung aufgefordert
-Er ist erst nach circa 2 Wochen tätig geworden
-Auto seit 2 1/2 Monaten nicht fertig, jetzt repariert, aber nicht fahrbereit, weitere Probleme aufgetreten
-Bis heute nix schriftlich bekommen, trotz mehrmaliger Aufforderung meiner seits (mündlich und schriftlich). Er vermeidet es stark mir irgendwelche Nachweise zu schicken
-Auch der Ort der Reparatur wurde lange verheimlicht, trotz Nachfragen
-Fristsetzung seit Wochen abgelaufen und angemessene Nachfrist ist jetzt auch verstrichen
Frage: Kann ich die Reparaturkosten zurückverlangen, wenigstens einen Teil, z.B. die Hälfte?
Ich werde nicht vom Vertrag zurücktreten und 2000 Euro durch Reparaturverlust hinnehmen (bei zwei monatiger Nutzung), weil er die Reparatur nicht oder nicht richtig durchführen lässt und nur den Kaufpreis annimmt und ich ihm das Auto vollrepariert übergebe. Ich vermute auch, dass das Auto nicht repariert wurde bzw. Betrug vorliegt.